324 O 279/09 - Teamwork - Die Büttgen GmbH vs. MDR

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

12. Dezember 2014


[bearbeiten] Was war heute los?

12.12.2014

KLASSENKAMPF




Volker Pispers zur Niedriglohnarbeit
Die heutige Verhandlung könnte als Abbild des heute real existierenden Klassenkampfes gesehen werden.
Die vom Kläger auf Basis der Arbeitsnehnmerüberlassung bzw. mit Werksverträgen ausgestattete, eingesetzte „Minijobber“ sind Vertreter des ausgebeuteten Proletariats.
Die verklagte Journalistin, Christine Nebereit-Siegel, kann als die intellektuelle Vertreterin der Ausgebeuteten gesehen werden.
Der Beklagte zu 1), der WDR, erscheint als Sprachrohr der Unterdrückten.
Die Vorsitzende Richter Simone Käfer, der Richter Dr. Thomas Linke und die Richterin Dr. Kerstin Gronau sind Vertreter der Herrschenden, der Ausbeuterklasse, der Klassenjustiz.
Rechtsanwalt Walter Scheuerl ist Vertreter der brutalen Kapitalisten, könnte man meinen.
Rechtsanwalt Daniel Heymann vertritt Proletarier gegen deren Ausbeuter.

Denkste, Pustekuchen

Die Wirklichkeit sieht anders aus. Der Klassenkampf hat sich verlagert in das Individium. Jeder führt den Klassenkampf mit sich allein. Erfolge und Misserfolge in der Karriere werden als eigene Taten bzw. Fehler gesehen. Die Parteien, die Gewerkschaften vertreten nicht mehr gesellschaftliche Klassen, die es in der klassischen Form nicht mehr gibt, sondern in erster Linie Interessen der eigenen Funktionäre, welche mit klar formulierten gesetzlichen Regelungen an die Macht, d.h. an die bereitgestellten Futternäpfe streben.

Die Hirnwäsche, die Manipulation durch die Messenmedien, einschließlich des MDR, hat dazu geführt, dass kollektives Handeln nicht mehr angesagt ist. Die Pressekammer trägt dazu wesentlich bei durch Überbetonung der Persönlichkeitsrechte gegenüber gesellschaftlichen Fehlentwicklungen, Verbrechen, Kriegen, Katastrophen, verursacht durch andere, kollektive Fehler, Systemdefekte.

Jeder kämpft um seinen Anteil am finanziellen bzw. sozialen Kuchen, an den Geschenken des Marktes, die man scheinbar sicher einsammeln, sich aneignen kann.

Die Regeln des Lebens bestimmen die Juristen, die Anwälte und die Richter und Richterinnen. Das sind nicht gerade Menschen mit ausgezeichneten besonders positiven persönlichen Eigenschaften. Vielmehr ist der Anteil an fiesen Typen und Typinnenen in diesen Berufen höher als in den meisten anderen. Vergleichbar nur mit der Mafia, der Stasi und anderen Kriminellen und der Gruppe psychisch kranker Menschen.

Wir haben große Zweifel daran, ob die Vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg, Simone Käfer, den gesellschaftlichen Aufgaben gewachsen ist, die sie als Vorsitzende Richterin einer Pressekammer eigentlich berücksichtigen müsste. Wir sehen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer als Teil der organisierten Hamburger Justizkriminalität. Diese Richterin geht auch über Leichen. Dieser Richterin ist es egal, ob ein Kläger, wie z.B., Dr. Nikolaus Klehr, Krebskranke möglicherweise mit Galavit umgebracht hat, oder ob der Hamburger Geschäftsmann Ulrich Marseille alte Menschen in seinen Heimen de facto entsorgt, an Stelle diese richtig zu pflegen und deren letzten Lebensjahre würdig begleiten zu lassen.

Die Paragraphen und die eigene Karriere sowie Wollust sind offenbar für diese Richterin ausschlaggebend, wie wohl für alle Parteien und deren anwaltlichen Vertreter an diesem Rechtstreit.

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14:00

[bearbeiten] Teamwork - Die Büttgen GmbH vs. Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Christine Nobereit-Siegel (Journalistin) 324 O 279/09

12.12.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin am Landgericht Simone Käfer (re), Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau (Berichterstatterin), Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Walter Scheuerl, Rechtsanwalt Daniel Heymann

[bearbeiten] Corpus Delicti

Um welche Sendung des WDR es sich konkret handelte, wissen wir nicht. Im Internet finden wir dazu allerhand. Es gab Sendungen 2007, 2008 und 2009.

Verhandelt wurden drei Kritikpunkte:

1a – regelmäßig muss unbezahlte Arbeit geleistet werden. Zeitnachweise wurden gefälscht.
1b – die kritisierten Handlungen erfolgten auf Anweisung
1c – 1/3 der Arbeitszeit hat Frau Behr für die Bearbeitung von Reklamationen aufgewendet.

sowie Schadensersatzfeststellung

Es gibt auch ein Verfahren beim Landgericht Köln, Az. 28 O 160/10, in dem es um die Äußerung „illegale Praktiken“ geht. LG Köln wartet ab, wie Hamburg entscheidet.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit Teamwork - Die Büttgen GmbH vs. Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Christine Nobereit-Siegel (Journalistin)

12.12.2014: Notizen von Rolf Schälike

Verhandelt wird seit Oktober 2010. Zunächst verhandelte Buske mit seinem Team. Die damaligen Richter sind inzwischen zum OLG entschwunden. Die weiteren Verhandlungen führte das Team der Vorsitzenden Richterin Käfer in wechselnder Besetzung. Es kommt also auf die Aktenlage an. Die jetzigen Richter und Richterinnen haben die ersten Zeugen nicht selber gehört.

Für uns ist diese Sache typisch für Fälle, die nicht vors Gericht gehören. Es geht um Deutungen, Empfindungen, darum, sind die berichteten Fälle nur Einzelfälle oder typisch. Ist es heute genau so wie damals 2007? Wie erfolgen Anweisungen, in direkter gesetzwidriger Form oder verdeckt durch Leistungsdruck und drohende Entlassung.

Die Zeugen haben viel und real berichtet. Die Vorsitzenden Richterin Simone Käfer muss das reale Leben in Paragraphen fassen. Das Leid der Teamwork-„Minijobber“ wird formalisiert, lebensfremd bewertet.

Wir zitieren in diesem Bericht nur auszugsweise die heutige Verhandlung und kommentieren dazu.

Richterin Dr. Gronau fragt die Zeugin Karin Schmidt aus Cottbus: Was wäre passiert, wenn Sie sich nicht daran gehalten hätten (weniger Stunden zu schreiben als tatsächlich gearbeitet)?

Zeugin Karin Schmidt: Dann hätten einige gehen müssen.. |} Richterin Dr. Gronau: Denken Sie das oder war das so?

Zeugin Karin Schmidt: Es ist so gesagt worden. Wir müssen schneller arbeiten, sonst müssen wir uns ein neues Team suchen.

Richterin Dr. Gronau: Von wem wurde das so gesagt?

Zeugin Karin Schmidt: Von Frau Lehmann und Herrn Brenzel (Teamchefs)

Richterin Dr. Gronau: Wo fand die Anweisung statt?

Zeugin Karin Schmidt: Im REWE-Markt, Schweriner Straße, Cottbus.

Kommentar RS: Die Zeugin hat nicht bestätigt, dass direkt angewiesen wurde, weniger Stunden zu schreiben. Es wurde lediglich Druck ausgeübt, schneller zu arbeiten. Für das Einräumen einer Palette gab es die Vorgabe von 1,5 Stunden, für eine Colli von 1 Stunde. Insofern kann die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sich einbilden, es gab keine Anweisungen bezüglich der kritisierten Handlungen (weniger Stunden schreiben als geleistet). Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer kann sich aus der Verantwortung schleichen, und braucht nicht darauf hinzuwirken, dass es den „Minijobbern“ besser geht. Die Zeugin berichtete auch von einem Streik gegen den Marktleiter.

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Teamwork-Anwalt Walter Scheuerl: Ist Ihnen bekannt, dass das Spiegeln (die Produkte bündig und glatt ausrichten) eine Sonderleistung war?

Zeugin Karin Schmidt: Nein.

Teamwork-Anwalt Walter Scheuerl: Für das Spiegeln hat Teamwork als Sonderleistung zusätzlich bezahlt bekommen.

Kommentar RS: Das bedeutet, dass die Minijobber versuchten, den 1,5 Stunden bzw. 1 Stunde des Paletten- bzw. Colliauspackens zu genügen, ohne zu wissen, dass für das Spiegeln zusätzliche Arbeitszeit zur Verfügung stand. Diese Arbeitleistung dürfte sich Teamwork im Falle der manipulierten Zeitberichte voll eingesteckt zu haben.

______..


Der nächste Zeuge ein aalglatter Geschäftsleiter eine Tochterunternehmens von Teamwork: Das war sogar Richter Dr. Thomas Linke offenbar zu glatt.

Richter Dr. Thomas Linke bissig: Woher wissen Sie, womit sich Frau Behr beschäftigt hat?

Zeuge: Zuerst saßen wir in einem Raum uns gegenüber. Später hatten wir zwei Büros mit einer Zwischentür. Da kriegt man mit, was der andere macht. Wenn ich im Außendienst war, weiß ich natürlich nicht. Wird sich aber nicht unterschieden haben.

_____

Nachdem die Zeugen befragt wurden, verzogen sich die Richter zu einer mehr als 20-minütigen Beratung. Nach Widereintritt versuchte die Vorsitzende den Rechtsstreit mit einem Kompromiss zu beenden: Wir wollen die weihnachtliche Stimmung ausnutzen. Wir haben vor einem Jahr gesagt, dass wir vorschlagen würden, weitere Zeugen zu befragen, wenn man das Interesse der Klägerin sich ansehe.. Außerdem betrachte ich 1c. als am wenigsten schwer. Es geht darum, wie viel Zeit hat Frau Behr für Reklamationen aufgewendet.. 1a und 1b sind schwerer. Auf 1c. würden wir verzichten. Es geht dann nur noch um die Kosten. Die Klägerseite müsste entgegenkommen.

MDR-Rechtsanwalt Daniel Heymann: Bei 1a. geht es um Mehrarbeit, bei 1b. um Anweisung. Es erfolgte eine ordentliche Recherche Wir sehen nach der Beweisaufnahme das nicht so, dass wir verlieren.. Es geht um die Substanz journalistischer Arbeit. Die Klägerin besteht auf Beweisaufnahmen, die sehr aufwendig sind.

Teamwork-Anwalt Walter Scheuerl: Sie haben 1c. angesprochen. Es ist offenkundig. Sie haben Frau Behr für Reklamationen von Werksverträgen präsentiert. Es waren keine Werksverträge.

Vorsitzende: Behr hat gesagt, wurde ausgezahlt.

Teamwork-Anwalt Walter Scheuerl: Es ist eine politische Aussage, Werksvertrag.

MDR-Rechtsanwalt Daniel Heymann: Überlassungsverträge. Frau Renner, die auf Werksvertragsbasis gearbeitet hat, sagte, Mehrarbeit musste geleistet werden. Wir sehen in 1a. und 1b. den Kernpunkt. Die Aussagen haben uns nicht überzeugt. Müssen, weil ... .

Vorsitzende: Wissen wir nicht.

MDR-Rechtsanwalt Daniel Heymann: Wenn Sie daran zweifeln, ...

Vorsitzende: Unbezahlte Mehrarbeit, wie war es danach? Wollen Sie weitere Energien in diesen Rechtsstreit stecken?

MDR-Journalistin: Ich hab die Menschen angesprochen. Ihr müsst kämpfen für euer Recht. Ich selber bin raus, NDR ist raus. Das Ding ist nicht in Ordnung. Sie verstoßen gegen geltendes Recht. Mein Geld kriege ich auch so, egal über was ich berichte. Kann nur über Tiere berichten. Die Leute kommen zu uns und fragen.

Teamwork-Anwalt Walter Scheuerl: Frau Behr sagte, es ist immer bezahlt worden. In Ihrem Beitrag heißt es, unbezahlte Arbeit.

MDR-Rechtsanwalt Daniel Heymann: Sind alles Dinge ... . Wir sollen alles unterlassen, auch die Kosten tragen? In der Sache selber... dass der Kläger alle Kosten tragen soll, steht nicht im Raum.

Vorsitzende: Steht das im Raum?

Geschäftsführer der Klägerin: Muss ich abstimmen.

Teamwork-Anwalt Walter Scheuerl: Geht nicht.

Vorsitzende: Der Kläger sagt, er trägt alle Kosten des Rechtsstreits. Das wäre auch unser Vorschlag. In der Tat. Dafür hätten Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Teamwork-Anwalt Walter Scheuerl fragt die Gegenseite: Kommt das für Sie grundsätzlich in Frage?

MDR-Rechtsanwalt Daniel Heymann: Muss das klären mit der Unterlassungsverpflichtungserklärung. Eine einfache, vielleicht. Ich muss es übermitteln können.

Vorsitzende: Unser Vorschlag ist kein Indiz für beide. Wir stellen jetzt Anträge und nehmen einen Verkündungstermin. Wir haben nachgedacht. „b“ ist ein Kompromiss. Der Relevanzpunkt würde für uns eine Rolle spielen. Vielleicht machen wir noch einen Beweisbeschluss.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Kann so auch noch nicht entscheiden. Beide Seiten sollten das in ihrem Hause klären.

Vorsitzende: Dann Generalquittung.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Was ist mit Köln?

Teamwork-Anwalt Walter Scheuerl: Warten ab, was in Hamburg passiert. Wenn WDR in Hamburg unterliegt, dann auch in Köln. Es geht um „illegale Praktiken“.

Vorsitzende: Versuche ins Protokoll aufzunehmen.

MDR-Rechtsanwalt Daniel Heymann: Schadet nicht.

Vorsitzende: Die Anträge müssen angepasst werden. Das Gericht regt an, dass die Beklagte zu den Punkten 1a. und 1b. einen Unterlassungserklärung abgibt. Die Klägerseite trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits. Generalquittung. Das Gericht betont, dass mit diesem Vorschlag noch keine Beweiswürdigung erfolgte. „Nicht bezahlt“, steht nicht im Beitrag, es ist nur der Eindruck. Wir würden bei 1c. aufheben.

Anträge werden gestellt mit der Maßgabe bei 1c auf Eindruck abzustellen:

Teamwork-Anwalt Walter Scheuerl: Möchten strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Vorsitzende: Eine einfach dürfte genügen. Bei Verstoß haben Sie sofort eine Verfügung. WDR ist eine öffentliche Anstalt wird sich daran halten.

Teamwork-Anwalt Walter Scheuerl: Bei WDR ist es o.k.. Aber bei der Beklagten zu 2) (Journalistin) reicht uns eine einfache nicht aus.

Vorsitzende: Beschlossen und verkündet:

1. Die Parteivertreter können zu der heutigen Beweisaufnahme sowie der Beklagtenvertreter zum heutigen Vortrag bis zum 27.02.2015 vortragen
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 27.03.2015, 9:55, Saal B335

28.08.15, Verkündung durch Richter Dr. Thomas Linke in der Gescäftsstelle: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagte wird unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt zu behaupten und zu verbreiten, es gebe Anweisungen Stunden zu manipulieren. .. 1.500 Menschen. Mit der Behauptung, bis zu einem Drittel der Arbeitszeit wurde für die Bearbeitung von Reklamationen beansprucht, den Eindruck zu erwecken, ... .

Die Beklagten haben die Abmahnkosten zu tragen.

Von den Kosten des Verfahrens haben die Klägerin 44 Prozent, die Beklagten jeweils 28 Prozent zu tragen.

[bearbeiten] Kommentar RS

Ein typisches Beispiel, wie mit Geld Äußerungen unterbunden werden können. Für Beweisverhandlungen zahlt die Verliererseite keine Gebühren an den Gewinner. Die Anwälte müssen von der Partei selbst finanziert werden. Eine Journalistin kann sich das nicht leisten.

Interessant ebenfalls, dass von der Journalistin eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung verlangt wird, beim WDR genügt eine einfache. Der WDR gehört damit zu den Herrschaftsstrukturen, die Journalistin nicht. Dieser kann man nicht vertrauen.

[bearbeiten] Teamwork FAQ

Im Internet finden wir Antworten von Teamwork auf oft gestellte Fragen.

Alles bestens.

Welche Aufgaben erfüllen die "Minijobber" bei TEAMWORK - Die Büttgen GmbH?

Da TEAMWORK - Die Büttgen GmbH einen ganzen Warenkorb an verschiedenen kundenfreundlichen Dienstleistungen für seine Kunden anbietet, sind auch die Tätigkeiten der „Minijobber“ in den einzelnen Filialen abwechslungsreich und bieten immer wieder neue Herausforderungen. Zu den Tätigkeiten eines „Minijobbers“ gehören unter anderem der Regalservice, die Konfektionierung von Textilien, Umbauten und Neueinrichtungen von Märkten.

Wie viele Mitarbeiter sind bei TEAMWORK - Die Büttgen GmbH angestellt?

TEAMWORK - Die Büttgen GmbH beschäftigt derzeit rund 5.000 Mitarbeiter. Gut 40 davon sind in der Verwaltung in Lohmar bei Bonn tätig. Neben den mehr als 900 Führungskräften sind bundesweit rund 4.000 Mitarbeiter im operativen Feld tätig.

Wo werden die Mitarbeiter von TEAMWORK - Die Büttgen GmbH eingesetzt?

Die Mitarbeiter von TEAMWORK - Die Büttgen GmbH werden je nach Anforderung unserer Kunden in Teams von 3 bis 50 Personen in den Filialen unserer Kunden eingesetzt. Dabei achtet TEAMWORK - Die Büttgen GmbH bei der Einteilung der Teams darauf, dass die Distanz zwischen Wohn- und Einsatzort nicht unzumutbar groß ist.

Innerhalb der Filialen hängt das Einsatzgebiet der Mitarbeiter davon ab, welche Leistungen mit dem Kunden vereinbart wurden. Deshalb können Aufgaben und Einsatzort mitunter auch wechseln.

Zahlt TEAMWORK - Die Büttgen GmbH einen Stundenlohn oder Stücklohn?

TEAMWORK - Die Büttgen GmbH zahlt grundsätzlich einen Stundenlohn. Als Grundlage zur Berechnung des Monatslohns dient dabei die vom Teamchef notierte (bzw. die elektronisch festgehaltene) Stundenzahl. Diese Stundenzahl wird vom Mitarbeiter täglich gegengezeichnet und somit bestätigt.

Wie ist die Zeiterfassung bei TEAMWORK - Die Büttgen GmbH geregelt?

TEAMWORK - Die Büttgen GmbH arbeitet – je nach Präsenz und Aufgabengebiet in einem Markt – mit unterschiedlichen Zeiterfassungssystemen.

Zum einen kommt eine manuelle Zeiterfassung zum Einsatz: In diesen Fällen tragen die Teamchefs die Anfangs- und Endzeiten in eine Liste ein. Die Mitarbeiter bestätigen an jedem Arbeitstag mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der eingetragenen Zeit. Auf dieser Basis wird dann am Monatsende der Lohn ausbezahlt.

Zum anderen gibt es in einigen Märkten eine automatische Zeiterfassung mittels eines Computers. Hier checken sich die Mitarbeiter zu Beginn und am Ende mit ihrer personenbezogenen Magnetkarte ein. Von dort werden die Daten an die Lohnbuchhaltung in Lohmar übertragen und werden dort, genau wie jegliche Änderungen oder Korrekturen, abgespeichert und protokolliert.

Wie sind "Minijobs" gesetzlich geregelt?

„Geringfügig Beschäftigte“ – umgangssprachlich auch „Minijobber“ genannt – dürfen im Monat bis zu 450 Euro verdienen. Dabei gilt: „Brutto für Netto“ – Abzüge für die Sozialversicherung fallen für den „Minijobber“ nicht an. Allerdings kann der „Minijobber“ selbst entscheiden, ob er in die Rentenversicherung einbezahlen möchte – in diesem Fall wird für ihn eine Abgabe von 4,9 Prozent fällig. Der Arbeitgeber – also TEAMWORK - Die Büttgen GmbH – ist verpflichtet, die Pauschalabgaben für die Sozialversicherungen und die Lohnsteuer in Höhe von insgesamt 30 Prozent zu entrichten.

Das Gesetz regelt außerdem,

• dass dem Arbeitnehmer „bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung in Höhe des ihm zustehenden regelmäßigen Arbeitsentgelts“ zustehen,
• dass dem Arbeitnehmer bezahlter Urlaub zusteht,
• dass die Kündigungsfristen für „Minijobber“ in der Probezeit bei zwei Wochen liegt, danach bei vier Wochen,
• dass die monatliche steuerfreie Verdienstgrenze zwei Mal im Jahr bei unvorhersehbaren Ereignissen überschritten werden darf.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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