324 O 246/11 - 15.07.11 - Jauch und Schertz galoppieren gemensam in die ...

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

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Cover von "Viel Spaß" Nr.13 / 2011

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Originalbild für das Cover von "Viel Spaß" Nr.13 / 2011

In „Viel Spaß“ Nr. 13 2011 des Burda-Verlages wurde etwas über die Ehe von Günther Jauch mit Thea Sihler geschrieben. Auf dem Titelblatt gab es eine Fotomontage. Dagegen klagt unser zukünftiger Politmoderator, einer der Oberklägeristen des deutschen Zensurgeschehens.

Für das heutige Geschäft setzte sich neben dem Superzensor Prof. Dr. Christian Schertz seine Kollegin Rechtsanwältin Kerstin Schmitt ein.

Parallel lief in einer ähnlichen Sache ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die "neue woche" Nr. 14/2011, Az. 324 O 230/11, der am 28.07.2011 zurückgewiesen wurde.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Günther Jauch ./. M.I.G. Medien Innovation GmbH („Viel Spaß“)

LG Hamburg 324 O 246/11 Günther Jauch ./. M.I.G. Medien Innoivation GmbH („Viel Spaß“)

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese (Berichterstatterin)
Richter am Landgericht: Dr. Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz, Rechtsanwältin Kerstin Schmitt
Beklagtenseite: Kazlei Prof. Schweizer; Rechtsanwalt Marcus Herrmann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

15.07.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

Die vorangegangene Verhandlung 324 O 135/11 war kurz. Der Gerichtsaal war gefüllt mit den zukünftigen Kennern, Planern und Bestimmern unserer Zukunft. Der Vorsitzuender gab denen Richtslinien für die Zukunft. Die Pseusoöffentlichkeit musste des Gerichtssaal verlassen.

Draußen auf dem Gang wartete Rechtsanwältin Kerstin Schmitt auf ihre Verhandlungen für Günther jauch und seine Tochter. Auch ein Reporter von BILD mit einem Fotografen waren zugegen. Diese interessieren sich allerdings für einen anderen Jauch-Prozess, der heute ebenfalls anlag.

Die Pseudoöffentlichkeit war verwirrt. Sollten bei den heutigen drei Jauch-Verhandlungen der Professor Dr. Christian Schertz Frau Schmitt allein losgeschickt haben? Nein. Nach eine Weile erschien Prof. Dr. Christian Schertz.

Rolf Schälike: Guten Tag, Herr Schertz.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Guten tag, Herr Schälike.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz und Rechtsanwältin Kerstin Schmitt entfernen sich. Nach eine kurzen Weile kehrt Frau Kerstin Schmitt allein zurück. Prof. Dr. Christian Schertz meidet die Nähe seines „Stalkers“ und erscheint erst wieder um 11:30 zum Verhandlungsbeginn.

Vorsitzender Richter Buske: Der Antragstellervertreter überreicht den Schriftsatz vom 14.01.20112 für Gericht und Gegner. Wir wissen nicht so genau, wie es geht. Zwei Punkte müssen wir diskutieren. Die Fotomontage und das abgeschnittene Ohr. Wenn die Authentizität der Abbildung fehlt, dann werden wir die einstweilige Verfügung bestätigen. Die Glaubhaftmachungspflicht liegt beim Antragsteller. Die Zeitschrift lesen nut 79jährige.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Wir haben noch die Sache laufen, wo die einstweilige Verfügung nicht erlassen wurde.

Der Vorsitzende: Muss denn das sein?

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Haben Sie meinen Schriftsatz gelesen? Es geht nicht nur um das Ohr, auch die Hand. Auf dem Originalphoto steht Frau Jauch neben ihrem Mann und legt die Hans auf Jauch. Die Hand ist wegretuschiert. Frau Jauch steht auf der Fotomontage vor ihrem Mann. Sie haben berichtet über die goldene Kammer und haben dieses Foto genommen. Das Originalfoto war kontraproduktiv. Dieses Foto, was wir hier haben … .Hintergrund ist ebenfalls wegretuschiert. Es gilt nicht mehr die Authentizität. Das dort oben Fotomontage steht. Ich kann es nicht lesen. Bin fünfundvierzig Jahre alt.

Der Vorsitzende: Ich auch nicht.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Dann haben wir die gleiche Probleme. Es lässt sich nicht erkennen, was montiert ist. Eine Oma [die Leserin] sieht, weiß es gibt eine Ehekrise, sieht wieder, dass der Arm im Sand gelegt war. Es ist somit eine Verfälschung, welche zum Inhalt … . Der BGH sagt [Schertz wird laut] … Tatsächlich haben auf dem Originalfoto nicht voreinander, sondern nebeneinander stehende Personen und sie hält den Arm um die Schulter ihres Mannes. Hinzu kommt, Herr Buske, um Ihnen das näher zu erläutern [Prof. Dr. Christian Schertz legt sich über den Tisch zum Richter hin] Zu Rechtsanwalt Herrmann gewandt: Wollen Sie sich das nicht mit ansehen.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Nein, ich kenn das Bild.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Wenn Sie sich dort rechts das Ohr ansehen, hier ist s abgeschnitten, man sieht die Ohrmuschel nicht, es ist viel mehr Fleisch.

Richterin Dr. Wiese: Es ist nur Knorpel.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz immer noch laut: Wir wollen nicht das medizinische bewerten. …. Hier ist modeliert. Hier sehen Sie die Knorpel. Hier sehen Sie ihn mehr. Viel schwerer wegen Manipulation, vom Mann ist sie weg.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Darf ich was sagen?

Der Vorsitzende: Natürlich.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Komme mir vor, wie in einer Komödie. Wir haben …. Das linke Ohr abgeschnitten, gleich .. .

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz unterbricht: Sehe das anders. Die Richtern sieht es auch anders. Es ist eine Nuance. Ich brauche es nicht Ihnen u erläutern.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Sie sagen, es ist eine Bildmanipulation. Es ist eine Fotomontage, das sind Stilmittel, die gerade bei einem Prominentenpaar zulässig sind. Das Original hatte ein Querformat. Wenn Dr. Schertz sagt, manipuliert, sie hätte den Arm über die Schulter gelegt .. Das Foto erwirkt auch nicht den Eindruck, dass sie sich zanken. Weiß auf dunklem Untergrund ist nicht der Fotomontage geschuldet. Wo das die Persönlichkeitsrechte verletzt sind, kann ich überhaupt nicht erkennen.

'Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz und Burda-Anwalt Marcus Herrmann durcheinander: Kollege Schertz … hat von Fotomontage gesprochen, es ist eine Bildmanipulation. … .

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz setzt sich durch: Hier haben wir es mit einer Bildmanipulation zu tun. … Es ist ein Bericht über die Goldenen Kamera. Wegen dem Auftreten dort wurde eine Ehekrise gesetzt. … Hier meint niemand, dass es keine Bildmanipulation sondern eine Fotomontage ist. Es ist damit falsch. Das Bild ist so gemacht, dass man denkt, sie stehen zusammen, son hintereinander. Man hat nicht gesehen, … Erst als ich das Originalfoto von Herrmann erhielt, konnte ich erkennen.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Es stand Fotomontage.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Haben auch erst auf Anfrage das Bild erhalten.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Sie machen den Fehler, dass Sie das icht mit dem text sehen. … Bild, wo sie zu ihm steht.

Der Vorsitzende: Ich verstehe beide.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz dazwischen: Da hätten sie die Hand auf seiner Schulter lassen müssen. Hier wird der Schluss für den Leser gezogen in „Viel Spaß“. Es ist eine Falschberichterstattung.

Der Vorsitzende: Es wird die Unwahrheit transportiert.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz dazwischen: …. ..

Der Vorsitzende: Ich bin nicht so schell, wie Sie. Bitte langsam …

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz dazwischen: …. ..

Der Vorsitzende: Dass sie sich nicht zanken, sieht man,.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz dazwischen: Ein Foto, was gegen die Ehekrise spricht, ist manipuliert worden. Deswegen, Herr Buske, haben die nicht umsonst wegretuschiert.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Ich kann die Kammer noch verstehen bei Bauen, wo die Lidschatten nachgezogen wurden. .. Kann nicht verstehen, wo die Bilder … zusammengerückt wurden.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz liest aus dem Urteil vor: … Bild verfälscht.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Das hat keine Belegfunktion.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Hat diese Belegfunktion.

Jauchanwältin Kerstin Schmitt: Ist sogar noch …

Richterin Dr. Wiese: Es steht nichts von der goldenen Kamera.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Man muss die Berichterstattung als Ganzes sehen. … Hatten sich umarmt und standen wie ein Paar. Sie, Herr Buske, haben auch zurecht das mit den Lidschatten verboten. Einer schminkt sich viel ab,, der andere weniger.

Richterin Dr. Wiese: Es steht Fotomontage.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Steht aber nicht wie. [Schertz wird laut] Steht nicht … Was ist wahrnehmbar. Es werden, … ist nicht das Bild, was fotografiert wurde. Ist aber so gut gemacht, dass es nicht erkennbar ist.

Richter Dr. Link: Heißt das, wenn eine Gotonmontage gut gemacht ist, dass diese dann nicht zulässig ist?

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: S… .

Jauchanwältin Kerstin Schmitt: Wenn das eine Fotomontage ist, dann bleibt das Ohr da. Bei einer Bildmanipulation fehlt die Ohrmuschel. Keine Karikatur … .

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz wiederholt: Keine Karikatur

Jauchanwältin Kerstin Schmitt: Keine …

Der Vorsitzende: Wir wollen nicht die Ron Sommer-Entscheidung heranziehen.

Jauchanwältin Kerstin Schmitt dazwischen: .. .

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Ron Sommer. Können daraus erkennen, was der Leser sieht.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Lassen Sie die Kollegin aussprechen.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Es ist zulässig.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Sie haben das Ohr, den Arm … .Das ist Publikumsverarschung.

Jauchanwältin Kerstin Schmitt: .. .

Der Vorsitzende: Sieht anders aus.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Vertraue auf die Entscheidung der Kammer.

Der Vorsitzende: Derselbe Verlag hat eine Woche später geschrieben, verstehen sich prächtig.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Womit sie Geld verdienen.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Möchte ergänzen.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Brauchen Sie nicht, weil unzulässig. Es ist eine Klageerweiterung. Haben Ohr abgeschnitten, … sagen Sie nicht noch …

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz diktiert die Ergänzung: … mit der maßgaeb, im Wege der einstweiligen Verfügung gegen den Antragsgegner angeordnet, das auf der Titelseite „Viel Spaß“ … machen wie die Kammer.

Der Vorsitzende: Wir haben ein neues Computersystem. Da ist es anders.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Gut.

Der Vorsitzende: Wir verstehen ie schon.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: … wird angeordnet: 1. Die Antragsgegnerin hat es zu uinterlassen … wie in „Viel Spaß“ 13/11 vom 23.03.2001 veröffentlicht, das Foto des Asntargstellers mit seiner Ehefrau erneut zu veröffentlichen und)det zu verbreiten, wie dort geschehen. Für jeden fall der Zuwiderhandlung …. Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro … Ordnungshaft bis zu 6 Mnaten … angedroht. Dann, wenn sie daeruaf kommen, dass uns der Schrifsatz des Asntraggegners mit der tatsächlichen Fotografie erst am 06.07.2001 zugestellt wurde, Wolles Sie es sehen?

Protokollführerin Frau Andresen: Jetzt ist es das Programm.

Der Vorsitzende: Urlaubssperre. Der Antragsteller-Vertreter weist darauf hin, dass die Widerspruchschrift nicht gleich mit der Anlage AG1 eingegangen ist. Die Anlage AG1 hat den Antragsteller erst am ß6.07.11 erreicht.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Was hat das zu bedeuten?

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Brauche ich nicht zu erläutern.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Beantrage den Hilfsantrag zurückzuweisen und muss den Hilfsantrag als unzulässige Klageerweiterung rügen.

Der Vorsitzende diktiert: … weist ferner darauf hin, dass der Text auf der Titelseite nicht angegriffen ist.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Sollte die Kammer den Hilfsantrag als unzulässige Klageänderung ansehen, stelle ich dann fest, dass der Hilfsantrag als … auf die einstweilige Verfügung zu betrachten ist.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Der Antragsgegner rügt diesen Antrag als Verfügungsantrag wegen fehlender Dringlichkeit.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Der Antragsteller erklärt, ich haben die Anlage AG 1, aus der sich die Bildmanipulation ergibt, und die am 14.07.2011 detailliert dargelegt wurde - Veränderung des gemeinsames Auftretens mit seiner Ehefrau (Hand auf der Schulter) – erst am 06.07.20121 erhalten. So dass die Eilhaftigkeit gegeben ist gemäß den Urteilen des LG und OLG.

Der Vorsitzende: Daran wird es nicht scheitern. Dürfen wir am Dienstag im Tenor verkünden? Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird im Einvernehmen mit den Parteien im Tenor verkündet am Dienstag, den 19.-07.2011, 12:00, Raum B334.

19.07.11: Der Vorsitzende Andreas Buske: Die einstweiige Verfügung wird aufgehoben. Der Antragsteller hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

[bearbeiten] Urteil 324 O 246/11

Urteil 324 O 246/11 v. 17.07.2011

Tenor

I. Die einstweilige Verfügung vom 1. Juni 2011 wird aufgehoben und der ihr zugrundeliegende Antrag zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Kostenvollstreckung durch die Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Aus den Entscheidungsgründen:

Darüber erkennt die Kammer in der streitgegenständlichen Veröffentlichung weder in dem Wegretuschieren der Hand der Ehefrau des Antragstellers von seiner Schulter, noch in dem Verdecken der von vorne betrachtet rechten Körperhälfte sowie eines Teiles des Ohres des Antragstellers durch den fotografisch davor montierten Körper der Ehefrau, noch durch das behauptete "Abschneiden" des von vorne betrachtet linken Ohres des Antragstellers eine das Aussehen verändernden Bildmanipulation, die ein berechtigtes Interesse des Antragstellers zu verletzen geeignet wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich der Veränderung von Bildnissen in der Entscheidung vom 14.2. 2005 1 BvR 240/04 (NJW 2005, 3271 ff. - Ron Sommer, zitiert nach Juris, Juris Abs. 25) ausgeführt:
bb) Das fotografische Abbild übermittelt ohne Verwendung von Worten Informationen über die abgelichtete Person. Fotos suggerieren Authentizität und die Betrachter gehen davon aus, dass die abgebildete Person in Wirklichkeit so aussieht. Diese Annahme aber trifft bei einer das Aussehen verändernden Bildmanipulation, wie sie heute relativ einfach mit technischen Mitteln herbeigeführt werden kann, nicht zu. Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 [148 f.]; 97, 391 [403]; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird. Die Bildaussage wird jedenfalls dann unzutreffend, wenn das Foto über rein reproduktionstechnisch bedingte und für den Aussagegehalt unbedeutende Veränderungen hinaus verändert wird. Solche Manipulationen berühren das Persönlichkeitsrecht, einerlei ob sie in guter oder in verletzender Absicht vorgenommen werden oder ob Betrachter die Veränderung als vorteilhaft oder nachteilig für den Dargestellten bewerten. Stets wird die in der bildhaften Darstellung in der Regel mitschwingende Tatsachenbehauptung über die Realität des Abgebildeten unzutreffend.
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze stellt sich vorliegend bereits die Frage, ob das Bild überhaupt Authentizität vermittelt. Dies könnte bereits wegen des vom Durchschnittsbetrachter wahrgenommenen Wortes "Fotomontage" aus den oben genannten Gründen nicht der Fall sein. Es kann jedoch hier offen bleiben, ob das Wort "Fotomontage" überhaupt technische Bildmanipulationen, wie das Wegretuschieren einer Hand, erfassen kann. Denn vorliegend handelt es sich bei den vorgenommenen technischen Veränderungen - so sie denn überhaupt vorliegen sollten - nicht um bedeutende Veränderungen, die das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers verletzen, da es sich bei sämtlichen von dem Antragsteller reklamierten Veränderungen um rein reproduktionstechnisch bedingte und für den Aussagegehalt unbedeutende Veränderungen handelt.

[bearbeiten] Beschluss 324 O 230/11

Parallel lief in einer ähnlichen Sache ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die "neue woche" Nr. 14/2011, Az. 324 O 230/11, der am 28.07.2011 zurückgewiesen wurde.

Urteil 324 O 230/11 v. 28.07.2011

Tenor

I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragstellern nach einem Streitwert von 30.000,-- € zur Last.


Aus den Gründen

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung unterliegt der Zurückweisung, denn den Antragstellern steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht zu.


I.

Das Unterlassungsbegehren der Antragsteller findet keine tragfähige Anspruchsgrundlage, insbesondere nicht in den §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog in Verbindung mit §§ 22, 23 KUG.

Das angegriffene, auf dem Titel von "neue woche" Nr. 14/2011 veröffentlichte, Titelbild ist eine Fotomontage und - wenn auch in einer nur gerade noch ausreichenden Schriftgröße - am rechten Bildrand als solche bezeichnet, was der Durchschnittsrezipient auch erkennt. Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist insoweit auf einen durchschnittlich sorgfältigen Titelseitenbetrachter abzustellen und nicht auf einen nur flüchtigen Betrachter. Ein durchschnittlich sorgfältiger Betrachter der streitgegenständlichen Titelseite erkennt vorliegend den am rechten Bildrand in weißer Schrift auf dunklem Hintergrund gedruckten Schriftzug "Fotomontage". Dieser ist zwar in einer kleineren Schriftgröße gehalten und befindet sich unmittelbar neben dem Strichcode, ist jedoch immerhin genauso groß abgedruckt wie die Bildunterschrift der Fotomontage und befindet sich in einer gut sichtbaren Position im unteren Drittel der Titelseite.

.....

[bearbeiten] Hauptsacheverfahren

Prof.Chrsitian Schertz flog mit der Hauptsache nach Köln in der Hoffnung, dort bessere Karten zu haben.

Pech gehabt. Am 27.03.2013 (Az.: 28 O 272/12) erging das Urteil durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Reske, den Richter am Landgericht Dr. Robertz und den Richter Elsen

Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

[bearbeiten] Kommentar

Wir sind gespannt, ob Günther Jauch als Politmodrator uns im Fernsehen den gleichen Scheiß vorsetzen wird, wie sein Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz es heute tat.

....

Jo, wir nehmen die ganzen Stangen mit. :D | RAWS for SilverFeatShaki | HD ------------------------------ "Scherz-Anwalt" Dr. Christian Schertz im Medienmagazin

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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