2 StE 2/08 (21/08) mg Prozess 10.12.08

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] mg Prozess; 13. Prozesstag

10.12.2008, 9:00 2 StE 2/08 (21/08) mg Prozess

Derzeit läuft in Berlin ein Gerichtsprozess gegen drei linke Aktivisten, denen von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen wird, im Juli 2007 auf dem Gelände des Rüstungskonzerns MAN in Brandenburg drei Bundeswehrfahrzeuge anzünden gewollt zu haben. Zusätzlich werden sie der „militanten gruppe“ (mg) zugerechnet, die sich in den letzten Jahren zu über 20 Anschlägen auf Institutionen von Staat und Wirtschaft bekannt hat. Angeklagt sind Florian L. und Oliver R., Axel H. wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ nach Paragraf 129 StGB. mg-prozess.jpg


[bearbeiten] Autor für die Pseudoöffentlichkeit

Rolf Schälike

Die Pseudoöffentlichkeit protokollierte am 10.10.2008 das Verfahren (1) 2 StE 2/08 (21/08).

[bearbeiten] Richter

1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin

Vorsitz Herr Josef Hoch
Richter Warnatsch (?)
Richter Hanschke (?)
Richter Stefan Finkel (?)

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Bundesstaatsanwalt Weingarten; Bundesstaatsanwältin Gregor

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Sven Lindemann, Rechtsanwaltin Sabine Weyers für den Angeklagten zu 1.
Rechtsanwalt Herzog, Rechtsanwalt Franke für den Angeklagten zu 2.
Rechtsanwalt Schrage, Rechtsanwalt Hoffmann für den Angeklagten zu 3.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Bericht vom dreizehnten Prozesstag (10.12.08)

Der dreizehnte Prozesstag begann mit Bekanntgabe durch den Vorsitzenden Richter Hoch zu mehreren früher gestellten Anträgen: Ablehnungsantrag vom 24.11.08 wurde als unbegründet verworfen. Der Antrag vom 01.12.08, Prozessbeobachter des BKA als Zeugen zu vernehmen, wurde als unbegründet abgelehnt. Deren Vernehmung als Zeugen können keine schuld- und rechtsfolgende Aussagen liefern. Ob diese den Aufklärungspflichten gemäß § 244 Abs. 2 nachkommen können und die Bewertung derer Aussagekraft als mögliche Zeugen bleibt der Würdigung des Senats überlassen.

Des weiteren wurde der Antrag des Verteidigers Herzog vom 13.11.08 bezüglich der Notizen des BKA-Prozessbeobachter im Gerichtssaal und deren Sicherstellung abgelehnt.

Richter Josef Hoch: Aufzeichnungen im Gerichtssaal seien zulässig. Das hat der BGH so entscheiden. Es dürfen Zuschauer, Reporter, Prozessbeobachter des Arbeitsgebers sein, auch private Gründe rechtfertigen die Zulässigkeit von Prozessaufzeichnungen. Man darf deswegen niemanden des Saals verweisen, auch nicht aus anderen vorgeschobenen Gründen. Nur Tatbeteiligte oder bei der Gefahr einer Tatbegehung darf ein Aufzeichnungsverbot gemäß BGH Urteil (3 Bd., 386) erfolgen. Eine solche Gefahr ist bezüglich der BKA-Mitarbeiter nicht vorgetragen worden. Was die Aufzeichnungen, die sich Frau Alles als Zuschauerin des Prozesses zuvor gemacht betrifft, so sind die Notizzettel vor geraumer Zeit bei der Leerung der Akten vernichtet worden können nicht zu den Akten gereicht werden, da diese zwischenzeitlich vernichtet wurden.

Wir beginnen mit der Zeugenvernehmung. Sie haben eine Frage?

Rechtsanwalt Lindermann: ... Protokoll ...

Richter Josef Hoch: Wir müssen in der Pause sehen, ob eine saubere Abschrift vorhanden ist. Die Befragung der Zeugen ist folgendermaßen geplant. Heute ab 13:00 Uhr Herr Weiß, Donnerstand um 13:00 Frau ..., am 17.12.08 Herr Schützer, Herr Gerhard ist in Urlaub, die Vernehmung erfolgt am 07.01.08, 13:00. Am 18.12.08 um 13:00 Frau Diekmann.

Danach begann die Zeugenvernehmung von KHKin Ulrike Alles, Ermittlungsführerin vom BKA Meckenheim. Sie wurde bereits am sechsten und achten Prozesstag vernommen. Wie berichtet, hat Frau Ulrike Alles das mg-Verfahren im Oktober 2006 übernommen.

Richter Josef Hoch: Belehrung ... . Die Formalien haben sich nicht geändert ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sie sind seit 2006 die Verfahrensführerin. Sie koordinieren die Ermittlungen, Sie prüfen ... . Wer war vor Ihnen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Das Verfahren begann für mich im September 2006. Vor mir war Herr Krüger oder Herr ... . Einer von den beiden. Normalerweise wird einer festgelegt.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Das Verfahren begann im August 2006. Es beginnt mit den Internet-Recherchen. Diese haben ergeben, dass die Sol-Texte und die Texte von Dr. Bernd aus dem Jahre 1998 Übereinstimungen haben. Wer hat die Internetrecherchen durchgeführt?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es ist ein Vermerk gemacht worden von Herrn Lenkrat(?). Vielleicht auch von mehreren Kollegen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Was hat er konkret gemacht?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich muss den Vermerk noch einmal lesen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: mg Gruppe Zeitschrift telegraph 1998.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Mit welchem Ziel die Internetrecherche erfolgte, weiß ich nicht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Es wurde nach Schlagwörtern gesucht.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Für mich war das nicht erheblich.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Warum ist das gemacht worden?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Weiß ich nicht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Habe Sie die Artikel gelesen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja, ich kann den Artikel nur wiedergeben ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Haben den Text einmal wieder im ND gelesen. Sonst war es die Aufgabe der Auswertung.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich dachte, Sie kontrollieren. Oder übernehmen Sie das blind, lesen Sie gar nicht ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Als ich übernommen habe, war die Ermittlung schon da. Die Übereinstimmung wag gegeben.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Der Text über die UÇK hatte Ähnlichkeiten mit den mg-Schreiben. Haben Sie sich damit beschäftigt?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Der Vergleich lag vor. Selbst kann ich dazu nichts sagen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Kennen Sie die Texte der mg, die sich auf die UÇK beziehen? Der UÇK-Vergleich ... Morde ... Haben Sie verglichen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Der Kollege ... hat geprüft. Es bestand für mich keine Notwendigkeit zu prüfen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sie gehen davon aus, dass die Generalstaatsanwaltschaft richtig recherchiert hat?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann ich nicht sagen. Kollege Neutert (?)hat es gemacht. Ich führe nicht jede Auswertung selbst durch.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Überprüfen Sie oder übernehmen Sie das blind?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Verstehe Ihre Frage nicht. Es sind ja Textpassagen, ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Soweit sind wir noch nicht. Es geht darum,, ob Sie den texte gelesen haben. Sie sagen Vergleich mit UÇK.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Da fehlt mir das Hintergrundwissen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Die Schlagwortrecherche ... Wie ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nein.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Gibt es eine Datenbank?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Habe keine Aussagegenehmigung.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Es ist gesagt worden, dass eine Schlagwortrecherche mit den Texten der mg gemacht wurde.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ist doch sicher, dass die Kollegen der Auswertung das gemacht haben. Habe keine Aussagegenehmigung zur Schlagwortrecherche .. .

Rechtsanwältin Frau Weyers zum Richter Herrn Hoch: Ich möchte, dass das ins Protokoll aufgenommen wird.

Richter Josef Hoch: Lehne ich ab. Sie hat gesagt, dass Sie keine Aussagegenehmigung hat.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Oft beruft Sie sich auf die fehlende Aussagegenehmigung, obwohl das nicht richtig ist.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Es bleibt dabei, keine wörtliche Protokollierung.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Beantrag Ordnungsgeld wegen Aussageverweigerung der Zeugin. Die Begründung: In der heutigen Verhandlung erklärt die Zeugin, dass die Textanalyse nicht von ihr überprüft wurde. Diese erfolgte an Hand einer Schlagwortanalyse in einer Datenbank, die beim BKA besteht. Die Zeugin denkt grundlos, dass der Geheimhaltungsgrund die Zeugnisverweigerung rechtfertigt.

Rechtsanwalt Herr Franke: Eine Beugehaft ist nicht nötig. Beantrage Ordnungsgeld, weil die Zeugin sich weigert, die Frage zu beantworten.

Richter Josef Hoch: Begründen Sie es konkreter.

Rechtsanwalt Herr Franke: Konkreter, weil sie die Antwort nach der Schlagwortanalyse verweigert.

Richter Josef Hoch: Formulieren Sie Ihren Antrag schriftlich. Wir machen eine Pause von zehn Minuten.

Pause. Das Publikum muss der Saal verlassen, auch die Journalisten werden gebeten, den Saal zu verlassen.

Rechtsanwalt Herr Franke nach der Pause: Habe den Antrag handschriftlich.

Richter Josef Hoch liest den Text. Die Anwälte der anderen Angeklagten schließen sich dem Antrag an

Bundesstaatsanwältin Frau Gregor: Beantrage, den Antrag abzulehnen, da die Anwendung des § 70, Abs. 1 der StPO und BBG § 61, Abs. 1 § 62, Abs.2. ... schon im Zweifel versagt wird. Die Zeugin könnte sich strafbar machen. Aussagen zum polizeilichen Auswertesystem sind nicht Gegenstand der Zeugenvernehmung. Der § 241, Abs. 2 der ZPO ist anzuwenden.

Richter Josef Hoch: Sie als Zeugin ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es geht um das Formular. Ich habe gesagt, dass ich das nicht geprüft habe. Ich sah keine Erfordernis. Auch wenn ich es gewollt hätte, ich hätte es nicht gekonnt.

Richter Josef Hoch: Der Senat muss beraten.

Fragen der Anwälte: Wie lange?

Richter Josef Hoch: Kann ich nicht sagen.

Erneut müssen das Publikum und die Journalisten den Gerichtssaal verlassen.

Richter Josef Hoch nach Wiedereintritt: Wir setzen die Verhandlung fort.

Rechtsanwalt Herr Franke: Damit ... .

Richter Josef Hoch: Der Antrag wird abgelehnt. Nach dem § 61, Abs. 1 § 62, Abs.2. ... des Bundesbeamtengesetzes, weil die Beantwortung der Frage ... und sich nicht ... rechtliche ... . Haben Sie weitere Fragen?

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich habe gelesen, dass es eine Text-Datenbank des Verfassungsschutzes mit dem Namen "GLINS" gibt.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Habe schon mal darüber etwas gehört.

Rechtsanwältin Frau Weyers: In Ihrer Behörde gehört?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich berufe mich auf die fehlende Aussagegenehmigung. ... Literaturdatenbank, Vermerk vom Verfassungsschutz.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wenn es die gleiche ist, dann frage ich, ist es ihre Datenbank?

Rechtsanwalt Herr Lindemann: Würden Sie auf die Frage nach dem Fingerabdruck auch nicht antworten, mit welchen Mitteln Sie zu Erkenntnis kamen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich kann nur das sagen, was in der Akte steht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sie sagen, Sie dürfen nichts sagen zu der Datenbank. Ich sage, im Vermerk steht etwas zur Datenbank.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich weiß nicht, um welchen Vermerk es sich handelt.

Es beginnt die Suche nach dem Ordner, in dem dieser Vermerk steht. Hinter den Richtern ist eine Regal mit ca. 60 Ordnern aufgebaut.

Rechtsanwalt Herr Lindemann schaut in seinen Notebook: Der Name Ochsenbrücker, Seite 89. In dem Ordner Seite 176 mit Nummerierung 89.

Rechtsanwalt Herr Lindemann geht mit seinem Notebook zum Richtertisch und zeit die Seite. Der Richter holt sich aus dem Regal den Ordner. Etwas Hektik


Richter Josef Hoch: Es hat sich geklärt. Die Seite ist in der Beiakte, nicht in der Sachakte. Wenn Sie [Herr Lindemann] das gesagt hätten, dass wäre es schneller gegangen.

Die Zeugin Frau Ulrike Alles schaut sich den Vermerk an und lächelt.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Auf Anhieb ist nicht ersichtliche, wer den Vermerk gemacht hat. Gibt es ein Deckblatt?

Richter Josef Hoch: Wir haben nur den Verfassungsschutz, Frau Herbst an den Generalbundesanwalt. Ermittlungen zu der so genannten Selbstportrait Gruppe.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es ist offensichtlich die Recherche des Bundesverfassungsschutzes. Man erkennt nicht, dass es sich um unseres System handelt.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ist die GLINS-Textdatenbank eine Datenbank des BKA?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich verweise auf die fehlende Aissagegenehmigung zu dieser Frage.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich beantrage die Aussageverweigerung ins Protokoll aufzunehmen, damit wir den Nachweis bei den Verhandlungen vor den Bundesverwaltungsgericht und für die Begründung der Revision haben.

Richter Josef Hoch: Lehne ich ab.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Beantrage eine Gerichtsentscheidung.

Richter Josef Hoch: Der Senat muss sich beraten.

Beratungspause. Die Zuschauer müssen den Zuschauerbereich verlassen. Die Journalisten werden von den Sachwachhabenden aufgefordert, den Gerichtssaal zu verlassen.

Nach Wiedereintritt der Richter wird in den Gerichtsflur vom Gerichtswachhabenden gerufen In der Sache L. die Beteiligten bitte wieder in den Saal eintreten.

Was mit den Zuschauern draußen passiert, entgeht der journalistischen Pseudoöffentlichkeit. Wir sehen lediglich, dass beim Eintritt in der Zuschauerbereich die Personalausweise vorgezeigt werden müssen. Später erfahren wir, dass diese Personalausweise alle beim gesonderten Einlassdienst kopiert wurden

Richter Josef Hoch: Wir setzen die Verhandlung fort. Nach Beratung ergeht der folgende wörtliche Beschluss: Es kommt nicht darauf an, ein wörtliches Protokoll zu führen.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich habe nicht beantragt, die Aussage wörtlich ins Protokoll zu nehmen, sondern das die Zeugin sich auf die fehlende Aussagegenehmigung beruft, obwohl es ein solches Verbot nicht gibt. Die Führung des wörtlichen Protokoll hatte ich nicht beantragt.

Richter Josef Hoch: Das hätte Sie so gleich sagen müssen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich möchte den Antrag stellen ..

Richter Josef Hoch: Dann stellen Sie den Antrag schriftlich.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich danke ehrlich, dass Sie mir zuhören.

Richter Josef Hoch: Wie lange brauchen Sie?

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich brauche 25 Minuten.

Richter Josef Hoch: Sie strapazieren unsere Geduld. Aber ich gebe Ihnen die Gelegenheit ... nicht so schreiben.

Wieder müssen die Zuschauer und die Journalisten den Gerichtssaal verlassen. Die Beklagten und deren Verteidiger wohl auch.

Richter Josef Hoch nach Wiedereintritt, Aufruf zum Eintritt in den Gerichtssaal, der Personalausweiskontrolle der Zuschauer: Wir machen weiter. ... Frau Weyers erhält Gelegenheit gemäß § 32 StPO 1. Alternativ

Kommentar RS § 32 StPO Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften) Dritter Abschnitt (Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen) weggefallen, d.h. diesen Paragraphen gibt es nicht mehr. Passiert den Richtern nicht das erste Mal.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Liest den Antrag stehend vor. ... Feststellen ... . Herr L. sieht sich in seiner Verteidigung gehindert. Die Zeugin verweigert die Antwort. ... dem Verwaltungsgericht die Arbeit zu ermöglichen ... . Auch für das Revisionsverfahren erforderlich. Unterschrift von mir und den anderen Verteidigern.

Richter Josef Hoch: Nehme nur als Anlage zum Protokoll. Erklärung ... Der Senat muss sich beraten.

Nach ca. 10 Minuten: Wiedereintritt der Richter, der Gerichtswachhabender ruft in den Gerichtsflur In der Sache L. die Beteiligten bitte wieder in den Saal eintreten.

Richter Josef Hoch: Setze die Verhandlung fort. Der Antrag wird abgelehnt. Es gibt keinen Beurkundungsanspruch. Es gibt keinen Grund, wiederholte Anträge der Verteidigung zu protokollieren. Etwas Einscheidungserhebliches begründet noch nicht die Protokollierungspflicht. Gibt es weitere Fragen an die Zeugin?

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wer hat die Recherche gemacht?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich hatte schon gesagt, dass es Kollege Nolte gemacht hat. Aber genau weiß ich es nicht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Kann es sein, dass Herr Nolte es nicht gemacht hat die Recherche, sondern der Verfassungsschutz?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann ich nicht ausschließen.

Bundesstaatsanwalt Herr Weingarten Beanstande die Frage. Befragung ist die sinnliche Wahrnehmung. Das ist nicht zulässig. ... Prüfungs ... .

Richter Josef Hoch: Ich lasse die Frage zu. In der Verhandlung .. war sie zu verweigern.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Dr. Bernd und die Veröffentlichung ...

Rechtsanwältin Frau Weyers: Tauchten die auch in anderen Texten auf?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es waren nicht Allerweltsbegriffe.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Was ist ein nicht Allerweltsbegriff?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Können Sie nachschauen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Reproduktion?

Richter Josef Hoch: Weise die Frage an den Sachverständigen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Die Zeugin hat es gesagt, nicht ich. Sie hat den Begrifft nicht Allerweltsbegriff gebracht. Ist Reproduktion für Sie ein nicht Allerweltsbegriff?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es sind Begriffe, die in dieser besonderen Art und Weise in den Texten verwandt wurden. In anderen Texten nicht. Es sind Begriffe, die üblicherweise nicht verwandt werden.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Disposität im Texte und Interview mit mg. Konnte weiter recherchiert werden.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Sie müssen den Kollegen befragen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Der Begriff Reproduktion soll in weiteren 78 Texten vorgekommen sein.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Welche Texte es sind, habe ich nicht in Erinnerung.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Haben Sie aus dem Umstand den Schluss gezogen, dass ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Hat der Kollege ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sie sind doch der Chef ...

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nein, bin ich nicht, Ermittlungsleiterin bin ich.

Rechtsanwältin Frau Weyers: ... Ermittlungsleiterin. In der Datenbank sind weitere 78 texte gefunden worden ... .

Bundesstaatsanwalt Herr Weingarten Auch diese Frage beantrag ich abzulehnen. Sie hat den fall einen Monat später übernommen. Deshalb hat sie ... vertieft vorgenommen.

Richter Josef Hoch: Ohne Richterbeschluss. Es geht nur um Wahrnehmungen der Zeugin. Ansonsten ist es Sachwissen.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Was ich mit der Frage bezwecke ... .

Richter Josef Hoch: Fragen Sie einfach danach, was sie weiß und was sie nicht weiß.

Die Zeugin wird aus dem Saal gewiesen, damit die Richter sich mit den Verteidigern über die Fragen unterhalten können.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Bezüglich Dr. Holm und anderen hat es Recherchen gegeben. Diese wurden erweitert auf unsere Mandanten und das es Kontakte zwischen meinem Mandanten und Dr. Holm gab. Das bedeutet, dass wir zur Verteidigung prüfen müssen, wie ist die Verdachtslage. ... auch die Schlussfolgerungen ... . Schlussfolgerungen sind Ermittlungsergebnisse. Welche Schlussfolgerungen haben Sie gezogen? Es sind vielleicht alles texte, die Frau Merkel geschrieben hat

Richter Josef Hoch: Frau Merkel .. . Die Zeugin ist nicht Chefin. Es ist die Bundesstaatsanwaltschaft. Denken Sie nicht, dass wir uns nicht ... die Schlussfolgerungen übernehme.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wir fragen nach Schlussfolgerungen, die zu weiteren Ermittlungen geführt haben. ... Auf Basis welcher Schlussfolgerungen sind die weiteren Ermittlungen geführt worden?

Richter Josef Hoch: Es geht um das Wissen der Zeugin.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Das hat das Gericht von sich aus zu klären. Sachverständiger lediglich ... .

Richter Josef Hoch: Sie kennen die Pflicht der Verteidigung. Se können Anträge stellen. Die Zeugin ist weit entfernt, dass sie Schlussfolgerungen ziehen konnte.

Rechtsanwalt Herr Lindemann: Sie hat sich die Schlussfolgerungen zu eigen gemacht. Sie hätte ja sagen können, es ist kalter Kaffee wie die Ermittlungsführerin die Sachlage bewertet.

Bundesstaatsanwältin Frau Gregor Es ist hier der Ort, weil 2006 ... . Um die Schlussfolgerungen geht es nicht.

Rechtsanwalt Herr Lindemann: Ihnen nicht. Es geht um die genese des Ermittlungsverfahrens.

Bundesstaatsanwältin Frau Gregor ... .

Rechtsanwalt Herr Lindemann: Aber nicht ... . Nach Ihrer Ansicht ergibt sich daraus, dass er sich mein Mandant mit Holm getroffen haben soll.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Das ist ein Indiz.

Bundesstaatsanwältin Frau Gregor ... kein Beweismittel.

Bundesstaatsanwalt Herr Weingarten Die innere Haltung von Frau Alles ist unerheblich. Auch wenn diese Haltung ablehnend gewesen wäre. Wäre trotzdem weiter zu prüfen. Was Frau Alles darüber denkt, ist in diesem Zusammenhang Unsinn.

Richter Josef Hoch: Wir machen ein Pause von 10 Minuten.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich habe gefragt, weshalb Mitglied des mg, wenn das Schlüsselwort auch in 78 weiteren Texten vorkommt?

Nach ca. 10 Minuten: Wiedereintritt der Richter, der Gerichtswachhabender ruft in den Gerichtsflur In der Sache L. die Beteiligten bitte wieder in den Saal eintreten.

Richter Josef Hoch: Wir setzen die Verhandlung fort. Holen Sie Frau Alles in den Saal. ... Frau Alles, nehmen Sie Platz. Bitte, die Fragen möglichst präzise zu formulieren.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Meine Frage ist, ob Sie eine Schluss daraus gezogen haben, dass das Schlagwort in weiteren 78 Texten vorkam?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich müsste den Vermerk noch mal lesen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Haben Sie ... darauf geworfen, wie oft das Schlüsselwort in den Texten vorkommt? Zeugin Frau Ulrike Alles:

Zeugin Frau Ulrike Alles: Könnten Sie die Frage präzisieren.

Rechtsanwältin Frau Weyers: 3 zu 78?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich habe die Schlussfolgerungen gelesen. War für mich nachvollziehbar.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ist Ihnen bekannt, was Dr. Bernd zu UÇK geschrieben hat?

Bundesstaatsanwalt Herr Weingarten ... dann ist die Frage unzulässig. Macht es Ihnen Freude, die Zeugin vorzuführen?

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wenn die Zeugin sagt, weiß ich nicht, dann ist es überhaupt keine Frage.

Richter Josef Hoch: Ich lasse die Frage zu.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ist Ihnen bekannt, dass Herr Dr. Bernd weitere Texte zu UÇK geschrieben hat.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Haben Sie die Texte selbst gelesen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Dass ich die Texte selbst gelesen habe, glaube ich nicht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sind diese Teste verglichen worden?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Wenn es in den Akten stehen, dann ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Können Sie sich erinnern, ob weitere Texte von Dr. Bernd ... .

Bundesstaatsanwalt Herr Weingarten Die Frage ist ungeeignet.

Richter Josef Hoch: Lasse ich zu.

Zeugin Frau Ulrike Alles: ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wie kam es zu Holm. Hatte er auch einen Text, der verglichen wurde? Es gab eine gemeinsame Veröffentlichung von Dr. Bernd und Dr. Holm

Zeugin Frau Ulrike Alles: Wurde nicht verglichen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wurde nicht verglichen. Wie kam es dann zum Anfangsverdacht?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann mich nicht erinnern.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Kann es sein, weil sei zusammen gewohnt haben, oder zusammen geschrieben haben?

Zeugin Frau Ulrike Alles: ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Im Vermerk ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sie wissen es nicht?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Habe gesagt, im Vermerk stand .. .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wissen Sie was zu M. und zur Zeitschrift radikal?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja. Es gab Ermittlungen zu M. nd radikal.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Gab es andere Erkenntnisse in Ihrer Behörde, die Verbindungen von M. zu radikal ergaben?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wissen Sie etwas von der politischen und iodeologischen Aisrichtung von radikal?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es ist eine linksradikale Zeitschrift.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Linksradikal ist kommunistisch, autonom?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann das nicht unterscheiden.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Was halten Sie zur Doppelmitgliedschaft in radikal und der militanten Gruppe?

Bundesstaatsanwältin GFrau Gregor Beanstande die Frage.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Verstehe die Frage nicht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ob die Mitgliedschaft in dem einen Verein die Mitgliedschaft in dem anderen ausschließt?

Richter Herr Hoch Machen Sie es nicht kompliziert.

Richter Herr Hoch erklärt die Frage Fragen Sie danach. was sie meinem.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Gab es in Ihrer Behörde eine Einschätzung, das Mitglied in radikal als auch Mitglied bei der mg sein konnte?

Richter Herr Hich an die Zeugin Können Sie dazu was sagen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Mir sind solche Einschätzungen nicht bekannt. Habe mich mit diesen ideologishcen gründen nicht maßgeblich befasst.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ist das diskutiert worden?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nein.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sagten, solange Sie sich in Ihrer Dienststelle mit mg beschäftigten, gab es keine Diskussionen über eine Doppelmitgliedschaft bei radikal?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann mich an solche Diskussionen nicht erinnern.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Machen Sie Teambesprechungen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wurde nicht dienstlich über Homemaster gesprochen? Was ist ein Homemaster?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es ist der Bericht des Kollegen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: ... Konnte ein Personenraster aufgestellt werden, welcher die Miglieder der mg [lokalisiert]? Wer hat das erstellt?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Müssen Sie Kollegen ... fragen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Was ist ein Personenraster?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es ist das Ergebnis einer Auswertung. Es sind Anhaltspunkte für einen Täterprofil. Es sind Ergebnisse der Auswertung.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Haben Sie mit diesem Personenraster selbst gearbeitet?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nein.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Haben Sie den Personenraster herangezogen als mein Mandant verhaftet wurde?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es gab Verdachtsmomente. Hat sich mit Herrn Holm getroffen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Die Art und eise war konspirativ. Haben Sie dann versucht, der Personenraster zu nutzen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nein. es gab einen Anfangsverdacht. Es gab ganz speziell einen auf ihn bezogenen Anfangsverdacht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Dass er sich mit Herrn Holm getroffen hat?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Habe das schon gesagt.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Der Verdachtsmoment war ausreichend. Habe ich das richtig verstanden?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Personenraster heißt nur Verdacht. Ist jemand nicht im Personeraster, dann heißt es nicht, dass ein Verdacht ausgeschlossen ist.

Rechtsanwältin Frau Weyers: ... dass er in den Personenraster passt.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Witr haben gesprochen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Mit wem? Können Sie sich erinnern?

Zeugin Frau Ulrike Alles: An was soll ich mich erinnern?

Rechtsanwältin Frau Weyers: Orte, Inhalte, Personen.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann mich nicht erinnern.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sie erinnern sich nicht. Aber man macht es.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Haben Sie ein Erinnerungsgefühl?

Zeugin Frau Ulrike Alles: ... ist eine Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Ich musste ermitteln, ob das stimmt oder nicht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Welche Bedeutung hat ein Personenraster?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Der Personenraster liefert Anhaltspunkte.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ist es vollständig?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Können Sie vorlesen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Enge soziale Bindung in der Gruppe, Welche Gruppe ist gemeint?

Zeugin Frau Ulrike Alles: ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: ausgeprägtes politisches und historisches Wissen insbesondere zu Kommunismus

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ist nicht, aber ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: analytisches Arbeiten und Fähigkeit, wissenschaftliche Texte zu erstellen, Zugang zu wissenschaftlichen Arbeiten und Archiven, möglichst keine ED-Behandlung in den letzten 10 Jahren, Möglichkeit Tagespresse zu lesen, starker Berlinbezuzg als Bderliner, Beteiligung an Basisstrukturen, kein klassischer Autonomer, kein klassischer „Anti-Imp“.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich kenne das aus dem Vermerk.

Rechtsanwältin Frau Weyers: ... und dass das auf meinen Mandanten zutreffen könnte?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann dazu nichts sagen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich habe eine ganz andere Frage. Haben Sie schon mal über solche Stempel gesprochen? Kann Ihnen den Stempel zeigen.

Rechtsanwältin Frau Weyers zeigt der Zeugin den Stempel: Wann werden solche Vermerke in den Stempel versetzt?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Das ist dier Schrift von ... . Nur ein eingeschränkter Personenkreis soll das Dokument erhalten.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wer bekommt das?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ist nicht festgelegt. Es gibt keinen Automatismus.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Im weiterer Stempel steht gelöscht. Was bedeutet das?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann dazu nichts sagen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wer entscheidet, ob innerhalb der Behörde ermittelt oder weiter gereicht wird? Hatte Herr Nolte von sich aus gemacht oder auch im Auftrag? Konnte von sich aus jemand dsas machen?.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Könnte sein.

Rechtsanwältin Frau Weyers: .. In welchem Verhältnis standen diese beiden Ermittlungsverfahren zueinander?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es gab keine Vorgabe. Alle Möglichkeiten waren vorhanden. Es gab keine Arbeitshypothese.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Weshalb wurde das Ermittlungsverfahren erweitert?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Weiß ich nicht. Darüber ist nicht gesprochen worden.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Es gibt kein Verfahren gegen L., Herrn Le... . Ermitteln Sie eigent,ich heute noch gegen meinen Mandanten?

Zeugin Frau Ulrike Alles nach langem Schweigen: Nein.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Soweit ich weiß, arbeiten Sie nur am Thema mg. MG ist hier angeklagt.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Die Ergebnisse sind alles die, welche wir in diesem Verfahren machen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Erfolgen verdeckte Maßnahmen. Telefonüberwachung gegen meinen Mandanten?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Im Moment?

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ja.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nein.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Seit wann, nicht mehr?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ergibt sich aus den Akten.

Rechtsanwältin Frau Weyers: In Ihrer Erinnerung?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Haben keine Erinnerung.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Nach seiner Haftentlassung?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Hm ...

Rechtsanwältin Frau Weyers: Zu dem anderen Verfahren, wo KHK Oliver Damm beteiligt war, gab es eine Besprechung? Wurden Ergebnisse ausgetauscht?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Treffen Sie sich regelmäßig oder wenn etwas passiert ist?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Regelmäßig.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wie regelmäßiig?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Einmal in der Woche.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Gehören Sie zu der mg-Gruppe

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Zu Anfang haben Sie gesagt, es würde nur ..., ist aber ein Treffen.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Seit zwei Jahren.

...

Rechtsanwältin Frau Weyers: Außer Anschläge, was gab es noch für weitere Themen bei den Treffen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es gab keine Tagesordnung. Neue Betriebs-Auswertungsergebnisse.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Was gabe es am 09.05.2007 für Aussprachen Viele, viele ... . War an diesem tag observiert worden? Gab es einen Großeinsatz? Wie wurde der Großeinsatz vorbereitet?

Kommentar RS: Am 09.05.2007 wurden auch die Wohnungen von drei Beschuldigten des mg1-Verfahrens durchsucht.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nach den Grundsätzen der Einsatzvorbereitung. Ansonsten berufe ich mich auch meine Aussagebeschränkung.

Richter Herr Hoch Können Sie, Frau Alles, morgen erscheinen? Ich mach jetzt eine Pause, Geplant war die Zeugenvernehmung von Herrn Weiß. Er soll reinkommen. Die Öffentlichkeit kann bleiben. Können uns Zeit sparen.

Ein kleiner blonder Mann - wird eine Perücke gewesen sein - mit Spitzbart tritt theatralisch in der Gerichtssaal.

Richter Herr Hoch Können Sie, Herr Weiß, morgen früh um 9:00 kommen? Wir möchten die Zeugenvernehmung von Frau Alles heute fortsetzen.

Zeuge Herr Weiß: Ja, ja ich kann morgen um 9:00 kommen.

Richter Herr Hoch um 12:50 Wir machen jetzt eine Pause bis 14:00.

Fortsetzung siehe 2 StE 2/08 (21/08) mg Prozess 10.12.08 - Fortsetzung des Berichts

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  • Drucksache 16/10774 - Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

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  • LawBlog - So behandelt der Staat seine Kontrolleure

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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