27 O 641/09 - 03.11.2009 - BZ soll 30.000 Euro zahlen; Schertz konnte nicht helfen

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Wiemer u.a. vs. Berliner Verlag GmbH

03.11.09: LG Berlin 27 O 641/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um ein veröffentlichtes Foto eines Rentnerehepaares. Man hatte dieses in der Berichterstattung für gefährliche Berufsverbrecher gehalten.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Becker Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Harte-Bavendamm; RA Dr. Bavendamm und die Eheleute Wiemer
Beklagtenseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RAin Dr. Kleinke

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

03.11.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Kläger fordern eine Geldentschädigung, weil im Berliner Kurier ein Bericht über FBI-Fahndung in Deutschland mit dem Bild der Kläger erschien. Beide sind aber mitnichten Kriminelle. Es handelt sich um eine Bildnisverwechslung. Das FBI hat ausdrücklich gesagt, dass man nicht wisse, wer die Leute auf dem Foto seien, „Aktenzeichen X Y“ dito. Der Kurier war es, der daraus dann eine Geschichte gemacht hat. „Der Boss von Chicago … der, der Menschen abgeschlachtet hat …“ Danach erfolgte dann eine Richtigstellung des Kuriers: es sind keine Serienmörder, sondern es ist nur ein Rentnerehepaar. Dem Grunde nach ist das geldentschädigungsfähig. Bei einem so groben Fehler braucht man gar nicht weiter diskutieren. Gibt es denn womöglich eine gütliche Lösung?

Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Im Vorfeld haben wir mal darüber gesprochen. Es war ein Foto, welches via Nachrichtenagentur verbreitet wurde. Was wäre denn wenn …

Klägeranwalt Dr. Bavendamm: Einen schlimmeren Vorwurf kann man ja gar nicht gegen Menschen erheben. Es ist ja nicht nur das Foto, sondern auch der Text. Solche Art Berichterstattung kann verfassungsrechtlich doch nicht möglich sein.

Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Aber es ist doch völlig verständlich, von der Redaktion so zu argumentieren. Das Bild wurde offensichtlich vom BKA überprüft, bevor es auf die „Aktenzeichen X Y – Seite“ kam. Ein unbekanntes Paar.

Klägeranwalt Dr. Bavendamm: Aber hier besteht doch ein Rechercheauftrag für den Journalisten. Bei so schwerwiegenden Vorwürfen! Wenn es eine vertrauenswürdige Agentur ist, dann vielleicht nicht – aber nicht bei diesem Fall. Das ist ein zu schwerer Verdacht. Im ZDF war nur von Verdacht die Rede. dpa hat auch vorsichtiger formuliert. Er entsteht dann aber der Anschein, als hätten die Journalisten noch mal zusätzlich ermittelt, recherchiert.

Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Ich habe so ausgeführt, um die Lage noch einmal darzustellen. Wir können vielleicht höchstens € 10.000,- anbieten.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es besteht kein Bedenken, ob eine Geldentschädigung zu zahlen ist, nur die Höhe … Nun denn, wir nehmen die Anträge auf und werden beraten.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, und gab am Ende des Verhandlungstages bekannt, dass eine Geldentschädigung i. H. v. € 22.500,- und eine weitere i. H. v. € 7.500,- zu zahlen ist.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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