27 O 284/11; 286/11; 328/11; 330/11; 331/11 - 23.06.2011 - Kostentreiberei durch Kanzlei Prof. Prinz

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Berichterstattung über einen Adligen aus dem Großraum München, der unter Alkoholeinfluss ein Kind angefahren hat, wobei der Alkohol aber nicht Ursache des Geschehens gewesen sein soll. Insgesamt sind in dieser Sache ca. acht Verfahren gerichtsgängig (sechs in Berlin – 27 O 284/11, 285/11, 286/11, 328/11, 330/11, 331/11, zwei in Köln – 28 O 308/11, 28 O 409/11). Im Laufe dieser Verhandlung wurden Kostenverfahren bestimmter Sorte vom Vorsitzenden Richter zwar nicht als rechtsmissbräuchlich, jedoch als Pest bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Ritter von Theumer vs. Axel Springer AG

23.06.11: LG Berlin 27 O 284/11; 286/11; 328/11; 330/11; 331/11

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall; RAin Lingens
Antragsgegener-/Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RAin Dr. Müller

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

23.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Dr. Müller: Da sieht man, dass sie [die Antragsteller-/Klägeranwältin] nicht mal lesen: ein kleines Mädchen, dass lt. Bild-München von links herangeradelt kam, lt. Bild digital … Das ist ein Textfehler in der Klageschrift.

[]

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Dr. Müller: Hier auch wieder: „Das Foto, das u.a. den Produzenten zeigt“. – Aber das Foto zeigt ihn nicht.

Vorsitzender Richter Mauck: Mit der Maßgabe im Tenor zu 1 die Worte bzw. Abkürzungen „u.a.“ entfallen.

[]

Vorsitzender Richter Mauck: Hier auch „u.a.“ raus.

[]

Vorsitzender Richter Mauck: Das hat natürlich den Vorteil wenn man das einmal macht, spart man sich das ganze schöne Papier.

Am Schluss der Sitzung wurden alle einstweiligen Verfügungen bestätigt.

[bearbeiten] Kommentar

In wohltuender Kürze wurden fünf weiter Verfahren zum selben Sachverhalt durchgeführt.

Die einzelnen Wortbeiträge erfolgten in der hier dokumentierten Reihenfolge, jeweils zu einem anderen Verfahren, aber in logischem Zusammenhang.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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