25.10.2017 - AG Ahrensburg - Richter möchte Schluss machen

Aus Buskeismus

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Feuerzangenbowle_Kl.jpg Amtsgericht Ahrensburg

Strafverfahren gegen Klaus Schädel
Az. 58 Ds 759 Js 30223/14 (6/15)

Ein Nichtjurist muss sich allein gegen ein Dutzend Juristen wg. Beleidigung und übler Nachrede wehren.

Das unter erschwerten Bedingungen, u.a.
durch beschränkten Zugang zu den Strafakten des Gerichts,
Aufbürdung eines den primitiven Vorstellungen der Staatsanwaltschaft juristisch hörigen Pflichtverteidigers.


Inhaltsverzeichnis

16 Anklageschriften, inzwischen erhöht von 3 auf mindestens 18 Verhandlungstage.

Einzelrichter Paul Holtkamp

Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand (Lübeck)

drei Staatsanwälte/Innen, Präsident des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert, Ahrensburger Rechtsanwalt Tomas Roß, Ahrensburger Rechtsanwältin Ellerbrock-Roß, Hamburger Rechtanwälte Joachim Walther und Arne Reumschüssel

Ahrensburger Pöbler Harald Dzubilla (inzwischen vom Ri Holtkamp herauskatapultiert)

versuchen Klaus Schädel aus Großhansdorf

wg. Beleidigung (§ 185 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB)- die Verfolgung dieser Tat inzwischen eingestellt - strafrechtlich zu belangen.


Übersicht über alle Verhandlungen


[bearbeiten] Lokaler Widerstand

[bearbeiten] Lokalen Medien

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Pöbelnde Artikel im Hamburger Abendblatt, Lokaleinlage Stormarn zum Pozess
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Pöbelnder Ahrensburger „Satiriker" Harald Dzubilla zum Prozess

[bearbeiten] Ein Lehrstück für Widerspenstige

Der Strafprozess gegen Klaus Schädel kann durchaus als Lehrstück gesehen werden und als solches dienen, wie lokaler Widerstand zu meistern ist, ohne untertänig den Mächtigen zu dienen.

[bearbeiten] So macht man es nicht

2003 ging es los. Klaus Schädel wollte in der Politik mitmachen, trat als 44jähriger poltisch blauäugig in die CDU ein. Geriet damit, wie jeder, in das Spinnennetz der Schleswig-Holsteiner geschäftstüchtigen Politiker. Klaus Schädel entdeckte den Einfluss der Scientologen. Das war dem naiven politischen Neuling zu viel. Er wehrte sich, schrieb an Frau Merkel. Carl-Eduard von Bismarck - damals CDU-Bundestagsabgeordneter - war darin verwickelt. Ein Äußerungsverbot, erreicht vom Hamburger Osmani-Mafia-Schröder-Anwalt Nesselhauf führte Klaus Schädel in den Knast, weil er für Bismarcks Lügen nicht zahlen wollte.

Aus der CDU ausgeschlossen versuchte Klaus Schädel als unabhängiger Kandidat, Bürgermeister zu werden. Wurde hart angegriffen, besonders von einem lokalen Pöbler, dem Ahrensburger "Satiriker" Harald Dzubilla. Im Endergebnis sitzt Klaus Schädel jetzt als Angeklagter und soll degradiert werden zum Straftäter.

Klaus Schädel fiel rein auf die Methode "Dzubilla", untertützt von unerträglichen Rechtsanwalt Tomas Roß und dem Hamburger SPD-Anwalt Michael Nesselhauf.

Klaus Schädel wehrte sich falsch, vertraute der Justiz, war überzeugt, er darf dort klare harte Worte sprechen, schreiben, Kriminellen gegenüber und den Mafiosi gegenüber erst recht. Das war sein Fehler.

Das Strafverfahren wurde eröffnet im Juni 2016.

[bearbeiten] Das Experiment

Das Strafverfahren widersiegelt, wiederholt in einem halben Jahr - d.h. verkürzt, komprimentiert - das, was Schädel 12 Jahre lang versuchte mit dem Ergebnis, vor dem Strafrichter zu gelangen.

Das Strafverfahren ist ein Experiment, wie man es besser, anders machen kann. Es zeigt auf, wie Widerstand geleistet werden kann, ohne das Rückgrat zu verlieren, ohne kriechen zu müssen als von den Kriminellen gewünschter Untertan.

Was ist das Ergebnis nach 14. Verhandlungstagen?

Von den 34 Tatvorwürfen sind 19 eingestellt. Ein gutes vorläufiges Ergebnis, jedenfalls.

Die Pöbelpresse, das "Hamburger Abendblatt" - Lokalbeilage Stormarn - berichtet das erste mal nichts mehr. Es gibt nichts mehr zu pöbeln, zu hetzen. Ein positives Ergebnis.

Harald Dzubilla hat nach seiner Methode "Dzubilla" versucht, im Verhandlungszeitraum gegen Klaus Schädel und den Buskeismus-Betreiber Rolf Schälike vorzugehen. Jetzt schweigt er schon nach den letzten beiden Verhandlungen seit über einem Monat. Nicht leicht für diesen Quasselkopf und schwafelnden "Satiriker". Angenehm für alle, die Umwelt ist geschützt.

Die Strafanzeige gegen mich wurde eingestellt nach § 170, Abs. 2 StPO. Ein positives Ergebnis in mehrerer Hinsicht.

Rechtsanwalt Tomas Roß stellt offenbar keine Strafanzeigen mehr gegen Klaus Schädel. Bei mir hat er das erst gar nicht versucht, obwohl ich ihn viel härter kritisiere, als das Klaus Schädel tat. Positiv? Na klar!!

Wie gesagt, man kann aus dem Prozess und der Begleitung durch das kriminelle Umfeld vieles lernen.

Gilt wahrscheinlich nicht nur für die Provinz Stormarn.

[bearbeiten] Die Ahrensburger Justiz

Da können wir noch nichts Endgültiges sagen, außer der Tatsache, dass von den 34 Tatvorwürfen nach 14 Verhandlungstagen 19 Tatvorwürfe eingestellt worden sind. Eingestellt zwar vorläufig, aber eben eingestellt und erfahrungsgemäß heißt das "endgültig" (nicht zwangsweise).

[bearbeiten] Was wurde am 25.10.2017, dem 14. Verhandlungstag, verhandelt?

Verhandelt wurde mehr als 3,5 Stunden, von 09:00 bis 12:40.

Ein halbes Dutzend Beweisanträge vom Juli und August 2017 wurden diskutiert, zurückgewiesen, aber auch z.T. bestätigt. Befangenheitsgesuche waren ebenfalls Gegenstand der heutigen Verhandlung. Die bescheidenen wurden zurückgewiesen, einige blieben offen, bei einigen muss die detaillierte Begründung noch nachgereicht werden. Über ein „Deal“ wurde diskutiert, ausgeschlossen wurde dieser nicht.

[bearbeiten] Wie war heute der Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand?

Unvorbereitet, wie immer. Einmal widersprach Frank-Eckhard Brand dem Anliegen des Angeklagten. Ein anderes Mal erreichte er, dass zu drei Befangenheitsgesuchen noch bis zum 30.10.17, 11:00 detailliert geschrieben werden darf, eher diese ihren formalen Schicksal übergeben werden.

Insgesamt entstand der Eindruck, dass von den drei Juristen in Robe – Richter, Staatsanwalt und Pflichtverteidiger – welche Klaus Schädel verurteilen möchten, der Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand am meisten von einer Einstellung des Verfahrens bzw. einer geringen Strafe enttäuscht wäre.

Sein bei der Bundeswehr als Oberstleutnant programmiertes Hirn kann es nicht verstehen, wie scharfe Kritik, welche durchaus als Beleidigung ausgelegt werden kann, tatsächlich keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinn ergibt. Das auf Befehle programmierte Hirn konnte in den mindestens fünf Jahren Jurastudium mit zwei Staatsexamina und einem langjährigem Referendariat nicht umprogrammiert werden auf demokratische Hirntätigkeit.

[bearbeiten] Weitere Zeugen sollen nicht befragt werden

Der „Satiriker“ Harald Dzubilla tauchte als Zeuge nichts. Sein Klageanliegen wurde eingestellt.

Die Richterin Grawe brachte auch keinen Erfolg, von Klaus Schädel durfte sie nicht mehr befragt werden. Der Klagevorwurf, bei dem sie Zeugin war, wurde eingestellt.

Die Zeugen Rechtsanwalt Roß und Rechtanwältin Ellerbrock-Roß sagten als Zeugen in vielen Sachen die Unwahrheit. Dürfen nicht weiter befragt werden.

Die Rechtsanwälten Walther und Reumschüssel wurden bis heute geschützt vor falschen Zeugenaussagen. Deren Entlarvung als Lügner wurde unterbunden.

Nicht anders bei den vielen Richtern und dem die Strafanzeigen einreichenden Landgerichtspräsidenten Dr. Ole Krönert. Werden vom Richter Holtkamp als Zeugen nicht zugelassen.

Klaus Schädel kämpft um sein Recht, diese Zeugen zu befragen, weil die Zeugenbefragung von Lügnern nur Entlastendes bringen kann.

[bearbeiten] Verhandlungsprotokoll

Das heutige Verhandlungsprotokoll (30 Seiten) – meine Notizen – können Sie als pdf-Datei lesen und runterladen.


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