22.03.2017 - Die Öffentlichkeit ist eine Bestie

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren

Veranstaltung des DEUTSCHER EDV GERICHTSRTAG E.V. zusammen mit dem Institut für Europäisches Medienrecht am 22. März 2017 in Berlin

Bericht: Rolf Schälike

Inhaltsverzeichnis


Die Bestie von Gévaudan - Werwolf oder Serienmörder?

[bearbeiten] Leitfaden

Die Öffentlichkeit ist eine Bestie,“ hieß es in einem Schlusswort aus dem Podium. Das war der verdeckte Leitfaden, welcher die hochqualifizierten Juristen - Richter, Anwälte, Politiker, Journalisten - beim Diskutieren über die Gerichtsberichterstattung verband.

[bearbeiten] Anlass der Veranstaltung

Es ist ein Gesetz in Vorbereitung, mit welchem das Verbot der Medienübertragung aus dem Gerichtssaal gelockert werden soll. Es gibt den Gesetzentwurf zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG) - 26.10.2016

Die Fachleute diskutieren kontrovers. Vielen sind die heutigen Gesetze ausreichend bzw. die gehen denen sogar zu weit. Andere meinen, aus den Gerichtssälen muss mehr life berichtet werden dürfen. Der Gesetzentwurf gehe nicht weit genug. Um einen Ausgleich der Interessen der Mächtigen wird gerungen.

[bearbeiten] Wer vertrat wen und was?

Niemand vertrat das Grundrecht der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen. Alle Podiumdiskutanten waren sich einig, dass die Interessen der Mächtigen – die Betroffenheit der Richter, der Kommerz der Medien, die Geschäftsinteressen der Rechtsanwälte, die Stabilität der politischen Klasse –geschützt werden müssen.

Jeder äußerte dazu, seine Sicht. Konsens gegen die Öffentlichkeit als Bestie wurde gesucht. Dass das eigene Grab gegraben wurde, erkannte von den Herrschaften offenbar niemand. Nur ein Professor aus dem Publikum wies konsequent auf die Problematik der Gewalt der mangenden Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen aufmerksam. Diskutiert wurde darüber nicht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Ory, Direktor des EMR und Vorsitzender des Vereins Deutscher EDV-Gerichtstag eröffnete die Veranstaltung „Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren?“ und moderierte seicht die Diskussion, sichtlich bemüht, bei niemanden aus dem Podium anzuecken.

Für die Richterschaft durfte Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, ein konsequenter Gegner einer größeren Gerichtsöffentlichkeit als heute gesetzlich zugelassen, den Eingangsvortrag „Wahrheitsfindung im Prozess und Medienöffentlichkeit“ halten. Dieser Professor diskutierte natürlich mit, eierte, blieb aber bei seiner These, die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist ja jetzt schon voll und ganz gegeben, wozu erweiterte Gesetze. Diese neuen Gesetze würden die Unabhängigkeit der Richter stören. Die Gerichtsverhandlungen würden zu viel Züge von PR-Ähnlichkeiten gewinnen.

Für die ins Mediengeschäft eingetakteten Journalisten diskutierte Stephan Detjen, Chefkorrespondent des Deutschlandradios, Vorstandsmitglied der Bundespressekonferenz. Stephan Detjen wies brav auf das Dilemma der Medien hin, wirksam zu sein in der neuen Zeit, wo Print an Bedeutung verlieret. Fernsehen life und O-Ton wären die Zukunft der Medien, um geschäftlich zu überleben. Daran fährt kein Zug vorbei.

Die geschäftlichen Interessen der Anwaltschaft vertrat Rechtsanwalt Gernot Lehr, Mitglied des Vorstandes des Studienkreises für Presserecht des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR),ohne zu erkennen, geschweige denn zu begreifen, dass er verquert liegt. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung waren die Hauptargumente dieses Rechtsanwalts zur Begründung der notwendigen Einschränkungen der Gerichtsberichterstattung. Fachmännisch wies dieser Jurist auf den Unterschiedes zwischen der Saalöffentlichkeit und der Medienöffentlichkeit, einschließlich der weltweiten Internet-Öffentlichkeit, hin. Das wäre Gesetz, könnte man als Zuhörer mein. Halfen diesem Anwaltseine Erfahrungen bei der Vertretung des Papstes Benedikt XVI und der ehemaligen Präsidenten Christian Wulff? Wir wissen es nicht. Können uns aber gut vorstellen, dass der Papst und der Bundespräsident nicht unerheblich das Geschäft von Rechtsanwalt Gernot Lehr belebten und die Bedeutung sowie Einfluss dieses Juristen bei der Durchsetzung staatlicher Zensur über Gerichtsverfahren und Abmahnungen erheblich erhöhten.

Für die Politiker wurde eine konsequente Gegnerin des Gesetzesentwurfes, Richterin und Staatssekretärin im niedersächsischem Justizministerium Stefanie Otte bestimmt. Als Richterin lernt diese Frau das Politikgeschäft kennen, schafft Verbindungen, taktet sich ein in das politische Netzwerk, im Volk als Sumpf empfunden und auch so genannt, um irgendwann dann offenbar als Richterin wieder tätig zu sein. So wird dann die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt.

[bearbeiten] Gedanken und Zitate aus der Veranstaltung

[bearbeiten] Aus dem Podium

[bearbeiten] Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert (Richter)

Wir, die Richter müssen nachdenken, wie die Journalisten und die Medien arbeiten können.

Die Juristen wissen, wie das Verfahren funktioniert, wo man mit den Journalisten nicht darüber redet.

Die juristische Sprache ist ein Geländer, welches es in der Realität nicht gibt.

Die Sprache ist die Macht der Juristen und auch der Journalisten, das vereinigt diese.

O-Ton und Bild sind gefährlicher als Notizen.

Die Rechtsfindung ist nicht die Wahrheitsfindung.

Die Aufgaben der Justiz und der Presse stehen nicht gegeneinander, sie bilden keine Konkurrenz.

Die Aufgabe der Justiz, der Gerichte ist die Schaffung von Rechtfrieden zwischen den Streitparteien. Nicht verhandelbar ist die Funktionsfähigkeit der Gerichte, die nicht gestört werden darf.

Bild- und Tonaufnahmen sollten möglich sein, wenn der Vorsitzende das gestattet.

Die mündliche Verhandlung könnte in einen besonderen Medienraum übertragen werden.

Das Gericht dürfte Ton und Bild aufzeichnen für besondere zeitgeschichtlich und historisch wichtigen Verhandlungen.

Dass alle für den Gesetzentwurf sind, geht nicht in einer Demokratie.

Einwände:

Medienberichte verfolgen verfahrensfremde Zwecke, es sind kollidierende Rechtsgüter. Es geht um die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, um die Funktionsfähigkeit der Justiz. Das wird im Gesetzentwurf nur beiläufig erwähnt. Ton- und Bildaufzeichnungen ändern das Verhalten von Zeugen. Der Gerichtsprozess wird instrumentalisiert. Gesprochen wird nicht zum Gericht, sondern zum Fenster.

Das Recht auf Zugang zum Gericht führt schon heute dazu, dass lieber Schiedsgerichte aufgesucht werden. Das nagt am Gewaltmonopol.

Welchem Zweck sollen die Aufzeichnungen dienen?

Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird durch die Presseerklärungen und die Saalöffentlichkeit befriedigt.

Durch das Gesetz soll der Gerichtsreporter dem Kameramann Platz lassen. Das wird in Zukunft dazu führen, dass mehr schriftliche Verfahren durchgeführt werden und anders terminiert wird.

Es gibt heute kein Informationsinteresse, welches nicht befriedigt ist.

Die Waffe der Justiz ist das Wort, das Mittel ist die Differenzierung. Das Mittel des Fernsehens ist das Bild, ist die Schlagzeile. Die Justiz würde einbüßen, was sie auszeichnet.

In den Verfahren streiten die Juristen um das bessere Argument. Es geht immer um die Argumente.

Elektronische Protokolle sollen nur für wissenschaftliche Arbeiten angefertigt werden.

_____________

Die Justiz unterliegt schon heute der Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Es gibt die ehrenamtliche Richter (Schöffen), welche die Kontrolle im Beratungszimmer übernehmen. Sie sind Repräsentanten der Öffentlichkeit. Wir sprechen nicht über die Herstellung der Kontrolle, sondern über die Art der Öffentlichkeit.

Die Öffentlichkeit ist gegeben. Jedes Gericht hat eine Pressestelle. Wir versorgen die Pressestelle mit allen Informationen, die notwendig sind. Es gibt Filme, in denen die Gerichtsverhandlungen erläutert und nachgespielt werden.

Es gibt das Interesse der Kontrolle, des Diskurses, der Sensation,... .Persönlichkeitsrechte sind das Eine, aber die Wahrheitsfindung nimmt durch die Berichterstattung potentiellen Schaden. Das BVerfG wird als Beispiel angeführt. Es gibt in Deutschland 220000 Richter. Die Erkenntnisse sind denen des Parlaments ähnlich. Die Tragweite ist dem Parlament ähnlich, stehen sogar über dem Parlament.

Es geht um den Streit der Beteiligten. Wollen wir wegen den zwanzig allgemeine Fällen Sonderrechte gesetzlich festlegen?

Was den Prozess um die Elbvertiefung betrifft, so hat dieser viele Tage gedauert. Der Kläger hat 3,5h gesprochen. Hier gibt es das Problem des Zusammenschnitts. Es kann nicht Sonderrechte wegen diesen zwanzig Prozessen geben.

Die Hoheit der Bilder muss beim Gericht bleiben.

Wichtig ist die Qualifikation der Journalisten.

Das Thema ist nicht, wie kann sich die Justiz ändern, sondern wie kann sich die vierte Gewalt ändern.

Es gibt die Öffentlichkeit, die die öffentlichen Sender nicht mehr erreichen.

Elbvertiefung .. Nur wenige Freaks sagen, das will ich sehen. Das Entscheidende ist die journalistische Leistung. Es kommt auf das Maß der Verkürzung an. Nicht nur auf die Schlagzeilen und das Bild verdichten. Die Journalisten als Vermittler des Diskurses.

Bei den Strafprozessen haben wir die Unschuldsvermutung. ... Die Verhandlung ist der Prozess der Wahrheitsfindung. Eine öffentliche Beeinflussung durch Gespräche von Journalisten mit den Zeugen vor der Verhandlung bedeutet, der Zeuge ist verbrannt.

Jetzt sagt der Gesetzgeber, ausnahmslos nein. Wenn wir statt dessen sagen, der Vorsitzende kann entscheiden, wissen wir nicht, was passiert. Wir haben eine Quelle von Verfahrensregeln im Prozess. Wenn der Vorsitzende entscheidet, dann kann es Befangenheit geben, einen Revisionsgrund. Wenn es heißt, die Öffentlichkeit ist rechtskräftig ausgeschlossen, dann heißt es nicht beim BVerfG, Art.5 ist nicht eingehalten. Das ist ein Bestandteil der praktischen Probleme.

Möchte auf was völlig anderes hinweisen. Bin viel in Europa unterwegs. Kann vergleichen. Die deutsche Justiz hat bin Europa einen ausgezeichneten Ruf. Sie ist schnell, weitgehend korruptionsfrei, sachorientiert. Innerhalb von Deutschland ist die Meinung nicht so. Wir sollten den Grund beraten.

[bearbeiten] Stephan Detjen (Jurist und Journalist)

Die Zeitung und das Fernsehen haben keine Zukunft. Es gibt einen dramatischen Wandel in der Medienöffentlichkeit.

Die Expertendiskussionen sind kompliziert für den Laien. Die Diskussion über rechtliche Fragen sind öffentlich zu machen. Die Technik ist das Hilfsmittel. Das stärkt die Kommunikationsfähigkeit der Juristen.

_________

Wenn wir die Türen weit öffnen, was passiert dann? Es gibt die TV-Entscheidung zu den DDR-Politbüro-Verhandlungen. Die Angeklagten wollten die Öffentlichkeit.

Ich fühle mich nicht als Kontrollinstanz, sondern als Diskursinstanz.

Ein Rechtsbildungsprogramm gehört dazu.

Die Öffentlichkeit ist eine Bestie. Wenn man sie loslässt, weiß man nicht, wo sie hinläuft. Der Umgang mit der Öffentlichkeit muss sehr aktiv sein. Beispiel: Hintergrundgespräche mit der Kanzlerin.

Wir müssen weniger statisch denken, offen lassen die Dynamik, den Kernbestand der journalistischen Vermittlung erhalten, pflegen.

Ich glaube, wir sind generell in einer sehr ernsten Phase. Es stimmt mich optimistisch, wir müssen die Chance ergreifen.

[bearbeiten] Gernot Lehr (Rechtsanwalt)

Natürlich hat die absolute Medienbeteiligung Einfluss auf das Gerichtsverfahren. Heute wird schon mitgeschrieben, gedruckt und im Fernsehen gesendet.

Wir unterscheiden Saalöffentlichkeit und Medienöffentlichkeit. Durch die Medien werden Ansprüpche aus Anonymisierung in die Öffentlichkeit gezerrt. Nicht über alles, was im Gerichtssaal gehört wird, darf berichtet werden. Wir haben das Persönlichkeitsrecht der Zeugen. Es muss geschützt werden.

Es gibt die s.g. objektiver Verfahren, Umweltverfahren, Rundfunkrechte. Da gibt es keine Persönlichkeitsrechte.

Habe lange Zeit die Auffassung vertreten, Diskurs ist eine Zielvorstellung.

Für das Niveau der Gerichtsverhandlung hat es Folgen, wenn nicht Öffentlichkeit gesucht wird. Es geht um die berufliche und die Sozialsphäre. Der Verlauf der Verhandlung muss nicht zwingend leiden, wenn Medien berichten. Es wird jetzt schon aus der Verhandlung getwittert, die Verhandlung life begleitet.

Die Justiz ist in Kommunikation mit der Gesellschaft.

_________

Audiovisuelle Gerichtsberichterstattung ist eine Scheinauthentizität. Es unterliegt der Schnitttechnik. Was kann eine Kammer tun, wenn sie falsch dargestellt wird? Die Kammer hat keine Rechte.

Es gibt sehr viele Internet-Aktivisten. Dieser Bereich wird schwer ... . Die Verrohung, die da stattfindet ... .

Leute sind extrem manipulierbar. Deswegen die hohen Anforderungen. Man kann super mit Bildern manipulieren.

Wir Filmen erlaubt, gibt es kein Rechtmittel bei Ablehnung. Der Weg führt gleich zum BVerfG.

Es kommt auf die Professionalisierung der Pressesprecher an. Diese dürfen keinem Druck der Journalisten nachgeben. Es gelten die Regeln der Verdachtsberichterstattung.

[bearbeiten] Stefani Otte (Staatssekretärin)

Ich unterstütze die dritte Gewalt, damit diese gut funktioniert. Wir sind zu schnell bei den politischen Fragen. Handle nach dem Mutterinstinkt, die Justiz gut funktionieren zu lassen. Diskutieren sie mit uns, fordern sie von uns den Diskurs. Fordern sie von der Justiz ein, was sie macht und warum sie es macht.

Wir brauchen ausgebildete, besser ausgebildete Pressesprecher. Die Justiz muss nicht nachziehen mit der Schnelligkeit.

__________

Die Pressestelle bauen die Präsidenten auf.

Weshalb soll es bei der Justiz anders sein als bei sonstigen politischen Prozessen? Ärgert man sich über die Berichte zur Landtagsdebatte oder die Gerichtberichterstattung, wo ist die Grenze bei diesem Prozess. Es geht um Dissens .... Schutzbedürftigkeit der Betroffenen, der Richter und Schöffen. Diese Diskussion werden wir führen müssen. Es ist ein gefährliches Spiel. Wie stark ist die Justiz, die Grenzen selbst zu definieren? Der Judikative fällt es schwer, das zu erklären.

Die Unabhängigkeit der Justiz ist hochzuhalten. Haben wir eine starke, unabhängige Justiz, dann gehört es dazu, die Grenzen zu definieren. Es ist nicht immer Sexi, wie berichtet wird. Es ist schwer, die Besonderheiten darzulegen.

Ob es möglich ist, objektiv möglich ist zu bestimmen, bei welchen Verfahren gefilmt werden darf. Wir müssen mit den Besonderheiten leben. Das sind unsere Grenzen, so ticken wir. Deswegen haben wir die unabhängige Justiz.

Manchmal muss man erklären, was man da tut.

Es kommt darauf an, die Qualität der Justiz zu erhalten und die Öffentlichkeit zu informieren.

Wir brauchen den Rechtskundeunterricht in den Schulen, bei Amtsgerichten Schülerpraktika zum Bildungslauf von Gerichtsverfahren, Filme im Internet, müssen gemeinsame gesellschaftliche Themen mit jungen und älteren Leuten diskutieren.

[bearbeiten] Aus dem Publikum

[bearbeiten] Ein Professor

Wo liegen denn die Gefahren der Öffentlichkeit? Die Kontrolle der Justiz ist eine Vertrauensmaßnahme. Wir haben keine Geheimjustiz. Im realen Leben unterliegt der Schwächere dem Stärkeren. Die Justiz steht beiden Parteien neutral gegenüber.

Der Anspruch der Kontrollfunktion: Die Justiz demonstriert nach außen, es gibt nichts zu verbergen.

Wir sprechen hier von Vermittlung. Das ist nicht die entscheidende Rolle der Medien. Prinzipiell gehen wir von mündigen Bürgern aus, auch wenn sie selbst nicht betroffen sind.

Die Journalisten haben die Aufgabe zu informieren. Über das Internet einfach veröffentlichen, und die Bürger entscheiden, ob sie das interessiert. Woher soll die schreibende Zunft besser sein als Bild und Ton?

[bearbeiten] Ein Informatiker

Ich habe ein gesteigertes Interesse am O-Ton, nicht an den Kommentaren. Nicht jeder kann zur Gerichtsverhandlung kommen.

Medien heißt nicht Presse, Fernsehen. Die Menschen können etwas erleben, was sie jetzt nicht haben.

[bearbeiten] Eine Rechtsanwältin

Für uns ist es sehr schwer, dem Normalbürger zu erklären, was da passiert. Wenn man das Ganze Verfahren öffentlich macht, versteht die Öffentlichkeit es nicht. Man schafft nur neue Probleme. Es wird sehr viel missverstanden. Hat mit dem, was im Gerichtssaal passiert, nichts mehr zu tun.

[bearbeiten] Ein ehemaliger Pressesprecher (Richter) des Gerichts

Es geht wenig als Kontrollfunktion. Die Akzeptanz durch die Saalöffentlichkeit. Wovor hat die Justiz Angst? Es ist im ureigensten Interesse der Justiz, mehr Öffentlichkeit, Die Persönlichkeitsrechtsverletzungen müssen geändert werden.

Bespiel: Weshalb kann das Elbvertiefungsverfahren nicht öffentlich geführt werden? Das stört die Funktion des Gerichts nicht.

[bearbeiten] Ein anderer ehemaliger Sprecher des Gerichts

Richter sollen im E8inzelfall bestimmen. Die Richter müssen entscheiden, was ist medial zu erlauben. Bei den Verwaltungsgerichten ist das nicht der Fall, bei Amtsgerichten und Strafgerichten ja. Bin deswegen strikt dagegen, die Hauptverhandlung zu filmen.

[bearbeiten] Ein Journalist

Zum Problem des Zusammenschnitts. Der Zusammenschnitt ist nicht das Problem. Pressesprecher werden mit Journalisten zusammengebracht. Die Pressesprecher sind aber nicht freigestellt als Richter. Sie haben ein eigenes Gericht. Es ist ein Problem, an Informationen ranzukommen. Die Gerichtssprecher müssen sich erst schlau machen.

Es geht um die Suche nach Ventilen. Sie wenden sich deswegen an die Anwaltschaft. Es fehlt dabei die andere Seite der Message. Unsere Mittelsind Bild und Ton. Wir werden von den Pressesprechern mit Schlagzeilen bedient, es heißt richterliche Unabhängigkeit. Die Pressesprecher sagen nicht, was anliegt.

[bearbeiten] Beamter aus dem Justizministerium

Der Entwurf ist nicht aus dem Blauen entstanden. Es gibt psychologische Untersuchungen. Die Zeugen verhalten sich vor der Kamera nicht anders als ohne Kamera. Ein großer Gerichtssaal beeinträchtigt ebenfalls. Wir stellen keine generelle mediale Öffentlichkeit her. Es soll aber nicht das Gericht entscheiden.


Persönliche Werkzeuge