11.11.2014 - verrückt, verrückter, am verrücktesten, Prof. Dr. Christian Schertz

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Prof. Dr. Christian Schertz kann es trotz ausreichender deutschlandweiter Hinweise und Niederlagen nicht lassen, den Rechtsstaat zu missbrauchen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


DIENSTAGSBERICHT

OLG Hamburg

11. November 2014


Zum Glück bin ich verrückt

[bearbeiten] Was war heute los?

11.11.2014


Prof. Dr. Christian Schertz erklärt seine Rechtsansichten

Um was es Rechtsanwalt Christian Schertz tatsächlich geht, kann man nur raten. Vermutungen gehören in die Privatsphäre, sind innere Tatsachen und damit verboten, wenn der Betroffenen das verboten gesehen möchte. Heute erfuhren wir wesentlich mehr über diesen Zensurguru.

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Die verrücktesten Japaner
Es gab heute zwei Verfahren. Michael Ballack vs. Axel Springer SE 7 U 2/14 und Tom Junkersdorf und Günther Jauch (Nebenintervent) vs. Norddeutscher Rundfung (NDR) 7 U 72/14.

Ballack wurde vertreten von der Hamburger Kanzlei Nesselhauf , vertreten von der Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt. Günther Jauch wurde vertreten von der Kanzlei Schertz Bergamnn. Der Dr. Christian Schertz kam persönlich.

Beide Kanzleien vereinigt nicht nur deren enormes albernes Zensurbegehren als Geschäftsfeld, sondern auch die Praxis der Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen ihrer Mandanten. Annemarie Eilfeld, eine Mandantin der Kanzlei Schertz wurde sogar zu einer Strafe von € 6.400,- [Annemarie Eilfeld falsche eidesstattliche Versicherung verurteilt]. Der bekannteste Fall der Kanzlei Nesselhauf mit der Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen ist der VW-Sexskandal.

Beide Kanzleien nutzen genüsslich die Möglichkeit des springende Gerichtstandes, wobei die Kanzlei Nesselhauf sich allerdings offenbar von der Methode Schertz distanziert, innerhalb eines Verfügungsverfahren zu springen.

Bei Käfer küsste die Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt von der Kanzlei Nesselhauf vor kurzem ungerührt den Gegenanwalt Helge Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann. So nahe sind sich die Kanzleien.

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Das heutige Schertz-Verfahren betraf den Gegendarstellungswahn der Kanzlei Schertz Bergmann und seinen Hauptmandanten, einen der bekanntesten Klägeristen, den gefährlichen Manipulator deutscher Hirne, Günther Jauch.

Die Kanzlei Schertz Bergmann ist stolz auf ihre Gegendarstellungserfolge und berichtet darüber stolz auf ihrer web-Site u.a.:

BILDblog berichtet über verschiedene Gegendarstellungsverfahren von Günther Jauch

einem aktuellen Beitrag schreibt BILDblog über verschiedene Gegendarstellungen von Günther Jauch, die teilweise auch mehrfach abgedruckt werden mussten, da die Verlage beim Erstabdruck die Gegendarstellung zu klein gesetzt hatten. Insbesondere der Fall "Closer" ist Gegenstand des Artikels, in welchem "Closer" eine Gegendarstellung insgesamt drei Mal abdrucken musste. Den Blogeintrag finden Sie hier
Manchmal wird es aber noch abstruser. Die „Closer“ zum Beispiel musste jüngst eine Gegendarstellung von Jauch dreimal (!) hintereinander drucken, weil die Redaktion es nicht hinbekommen hatte (oder nicht hinbekommen wollte), sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten

Dass sich der „Closer“-Chef Tom Junkersdorf dagegen wehrt und Jauch auflaufen lässt gehört zu dem absurdem Theater der Mächtigen.

Scheint alles albern und unwichtig zu sein. Dem Boulevard wird es vom Professor und seinen Partnern gezeigt, Jauch kann das auch mal eine Niederlage verkraften. Ist doch toll, wir leben eben in einer funktionierenden Demokratie mit lupenreinen Anwälten und Richtern.

Das Gegenteil ist der Fall, Tom Junkersdorf, Günther Jauch, Richter Andreas Buske, Prof. Dr. Christian Schertz, Rechtsanwalt Michael Nesselhauf und viele andere bauen sich ihre Netzwerke auf, verdienen mit der Zensur viel Geld, klagen Blogger und Kritiker kaputt, booten den Normalbürger aus, weil dieser in diesem Zensurgeschäft kein Geld verdienen darf.

Wann wird Prof. Dr. Christian Schertz und Güther Jauch endlich das Hadwerk gelegt. Oder muss es erst zu Katastrophen kommen.

Der Professor machte heute einen sehr gepflegten und glücklichen Eindruck, anders als sonst. Durchaus möglich, dass er das Glück hat, von einer Frau unterstützt zu werden. Vielleicht ist es Zeit, dass sich der Professor zurückzieht ins Private und z.B. sich schönen Künsten widmet, ohne Persönlichkeitsrechte anderer mit den Füßen zu treten, andere zu erniedrigen, finanziell zu ruinieren und auf deren Menschenwürde zu sch... .

[bearbeiten] Verkündung

Verkündung in der Sache 7 U 24/13 / 324 O 92/12 Markus Frick (Kanzlei Höch & Höch / RA Dominik Höch) vs. Conventure GmbH (Forum Aktienboard) (Kanzlei JBB / RA Thorsten Feldmann):

Die Berufung des Klägers gegen das LG-Urteil vom 22.07.2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

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Rechtsanwalt Dominik Höch,
ehemals Sozius in der Kanzlei Schertz Bergmann
Jetzt selbstständig und bereit, auch Kriminelle in Äußerungsverfahren zu vertreten.

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Markus Frick

Verkündung in der Sache 7 U 76/11 / 324 O 274/07 Grit Breuer (Kanzlei Kanzlei Schwenn & Ktüger; RA Dr. Sven Krüger) vs.Prof. Dr. Werner Franke (Kanzlei Bornheim pp. / RA Dr. Michael Lehnert):

Die Berufung des Beklagten gegen das LG-Urteil vom 15.04.2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

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Bilder des Rechstanwalts Dr. Sven Krüger hat die Pseudoöffentlichkeit im Internet nicht gefunden.
Von seinem Partner dem Kachelmann-Anwalt Johannes Schwenn gibt es im Internet Bilder zu Hauf.

Brit Breuer im Internet


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10:00

[bearbeiten] Michael Ballack vs. Axel Springer Verlag SE (vormals Axel Springer AG) u.a. 7 U 2/14

Die Albernheit dieses Verfahrens möchten wir nicht widergeben. Es ging um die Weihnachsfeier von Michael Ballack, deren Vorankündigung durch Springer etc. Die Kammer von Simone Käfer hatte vier Beklagten, zwei Äußerungen untersagt.

Das Urteil wird am 25.11.2014, 10:00 verkündet.

__________________

14:30

[bearbeiten] Tom Junkersdorf vs.Norddeutscher Rundfunk, Günther Jauch (Nebenintervent). 7 U 72/14

[bearbeiten] Corpus Delikti

In einer NDR-Jauch-Sendung wurde von „Cover“, dessen Chefredakteur Tom Junkersdorf war, berichtet, dass „Cover“ es ablehnte an der Jauch-Sendung teilzunehmen. Oder so was Ähnlichces. Die Pseudoöffentlichkeit bekommt in der Regel es nicht mit, um was es tatsächlich den Streithälsen geht.

Simone Käfer bestätigte das Gegendarstellungsanliegen. NDR ging in Berufung, Jauch wurde der Streit verkündet und dieser Edelverführer trat dem NDR als Streitverkündeter mit seinem Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz bei.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender OLG- Richter: Andreas Buske
Richterin am Oberlandesgericht: Karin Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Claus Meyer

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei KNZP, RA Dr. Gerald Neben
RA Dr. Manual Banck
Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche für NDR, RA Michael Fricke, Justiziarin Witt
Kanzlei Schertz Bergmann für den Nebeninterventen Günther Jauch; Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz,

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 72/14

11.11.2014 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz gut gelaunt: War damals bei Senfft auf der anderen Seite für die Zeit.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Nehmen Sie Platz, wenn Sie mögen. Haben hier so ein bisschen Post. Schriftsatz von Herrn Fricke, beglaubigte Abschriften. Es ist ein schöner Fall. Ja, ja.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Schöner Fall.

Der Vorsitzende: Wir können gleich auseinandergehen. Wir haben eine Tatsachenberichtigungsantrag von Dr. Neben.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Habe ich auch.

Der Vorsitzende: Da muss die erste Instanz erst entscheiden, ansonsten haben wir keinen Tatsachenbestand.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Habe keine ... .

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: ...

Richter Claus Meyer: Tatsachen könne berichtigt werden, drei Monate nach Verkündung. So steht es im Gesetz.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz versteht das nicht, möchte eine Sonderwurst: Habe das Urteil aber es viel später erhalten. Wann war die Verkündung?

Richter Claus Meyer: Juli 2014.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz stur wie er ist: Wann war die Begründung?

Richter Claus Meyer erklärt dem Superanwalt das Gesetz: Es ist egal. Es steht ab Verkündung

Kommentar RS: Kennt Prof. Dr. Christian Schertz die Gesetze nicht? § 320 ZPO, Abs.2

(2) Die Frist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Der Antrag kann schon vor dem Beginn der Frist gestellt werden. Die Berichtigung des Tatbestandes ist ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen drei Monaten seit der Verkündung des Urteils beantragt wird.

Oder wähnt sich dieser Herr Professor inzwischen über den Gesetzen stehend?

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Urteil erst am 20.mm.yy gekriegt.

Richter Claus Meyer erklärt es, wie einem stupidem Jurastudenten: Man kann den Berichtigungsantrag stellen ohne Begründung.

Der Vorsitzende tut offenbar Schertz leid und beschwichtigt: Ist etwas doof.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ich habe nichts von der Vertagung.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Ich wusste nichts von der Tatsachenberichtigung. Müssen Sie (Schertz) entscheiden.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz in seinem Element: Sie haben nichts zu entscheiden Mir haben Sie nichts zu sagen.

Der Vorsitzende: Wenn es nichts zu meckern gibt, kann er seinen Antrag zurücknehmen

Richter Claus Meyer: Er kann seinen Antrag stehen lassen. Dann müssen wir vertagen.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Bitte das ins Protokoll aufnehmen.

Richter Claus Meyer belehrt den Professor: Es ist ein Antrag für die 1. Instanz, da brauchen wir nicht zu protokollieren.

Der Vorsitzende: Es ist unschön, aber so steht es im Gesetz.

Die Parteien verlassen den Gerichtssaal.

Der Vorsitzende lächelnd nach Wiedereintritt der Parteien: Nehmen Sie doch Platz, wenn sie mögen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Ich muss die Akten durchlesen.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ich fühle ... daneben. Senat muss entscheiden. Ich bin noch nicht Partei.

Der Vorsitzende listig: Über die Zulassung der Nebenintervention müssen wir erst nach der Verhandlung entscheiden. Mache es einfach. Wenn Sie auf dem Antrag auf Tatsachenänderung bestehen, dann verhandeln wir nicht, es muss erst zum Landgericht.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben lässt Schertz auflaufen: Ich verzichte, wenn er auf seine verzichtet

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Kläger muss sagen

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Habe mich geäußert.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ich will mich mit Ihnen nicht einigen und bin mit Ihnen nicht einig.

Der Vorsitzende: Zuerst müssen Sie (Schertz) sich erklären.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ich habe formal noch keinen Tatberichtigungsantrag gestellt. Ich sage, es wird eins nach dem anderen ... .

Der Vorsitzende liest vor: ... Haben wir als Antrag gesehen.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Unstreitig wurde eine gestellt. Streitig ist .... Antrag ... .

Richter Claus Meyer: Dann vertagen wir. Wir haben so kurzfristig terminiert, weil wir dachten, Sie haben ein Interesse. Wir können auch auf 2015 terminieren.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Wir können vielleicht verhandeln und dann Anträge stellen.

Richter Claus Meyer: Wir können nicht verhandeln, wenn der Tatbestand vielleicht korrigiert wird.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Wir können unterbrechen. Sie nehmen nicht zurück?

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Momentan ist mir nicht danach.

Beklagtenseite verlässt den Gerichtssaal.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz nach Wiedeereintritt: Ich würde meinen Antrag zurücknehmen.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Ich nehme dann meinen auch zurück.

Der Vorsitzende diktiert zu Protokoll: Der Antragsteller-Vertreter und der Nebeninterventen-Vertreter erklären jeweils, ich nehme den Tatbestandberichtigungsantrag zurück.. Vorgelesen und genehmigt. Sie sehen, ich bemühe mich für beide Seiten.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ist Ihnen gelungen, Herr Buske.

Der Vorsitzende: Zunächst ur Nebenintervention. Der Nebenintervent hat die Stellung als Moderator, besitzt damit ein berechtigtes, rechtliches Interesse. Er macht nicht geltend, dass er die Anträge stellt, wegen Unwahrheit.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Doch, er wird der Lüge bezichtigt..

Der Vorsitzende: Es wir zunächst die Zulässigkeit der Nebenintervention... .

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Weil er in der Gegendarstellung der Lüge bezichtigt wird. Er ist Inhaber der Produktionsgesellschaft, welche die Jauch-Sendungen erstellt.

Richter Claus Meyer: Können Sie sagen, wie sie heißt.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: GmbH

Richter Claus Meyer: GmbH.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz sehr genau : TV GmbH.

Der Vorsitzende: Es wird die Betroffenheit des Nebeninterventen gerügt, weil Meinungsäußerung. Nach Beratung sieht der Senat das als Tatsachenbehauptung.. „Absage“ ist irreführend. Dann haben wir die nicht richtige Vollziehung der einstweiligen Verfügung. Dann hat der Antragsteller keine Anschrift angegeben, wenn es kein schutzwürdiges Interesse gibt.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Darf ich was zu Protokoll erklären?

Der Vorsitzende: Ja.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Der Chefredakteur von „Closer“ ist nach der heutige Pressemitteilung des Bauer ... übergibt der Antragsteller die Chefredaktion von „Closer“ an Tim Affeld. Das wird verbreitet von Focus. Damit ist die Gegendarstellung falsch. Dort heißt es, er sei Chefredakteur .. vieles mehr ... Kann auch mailen ...

Richter Claus Meyer: Gibt es ein Datum?

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Kann nicht für Bauer ... ., was gerade über die Agentur geht, was wird Jauch (Agentur) gemacht hat. Horizont, Bauer Medien Grpup 11.11.2014. ... führt enger zusammen. Amerikanisches Lizenzmagazin.... Die Chefredaktion von .... bei Closter übernimmt ab sofort Tim Affeld.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Das würde ich mir gern zum Vortrag des Antragsgegners zu Eigen machen.

Der Vorsitzende: Der Antragsgegner-Vertreter erklärt, mache mir den Vortrag des Nebeninterventenvertreters zu Eigen. Möchte der Antragsteller was dazu sagen?

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Meinung des Senats?

Richter Claus Meyer: Sie können trotzdem dazu was sagen.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ist der beste Fall der Wahrheit. Esejt: „Ich bin Chefredakteur con Closer“, Das ist unwahr.

Richter Claus Meyer: Steht dort das Datum? Herr Buske würde fragen ...

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Wenn es darauf ankommt, muss ich das klären.

Der Vorsitzende: Das müssen wir beraten.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz eilt zum Richtertisch und bring seinen nächsten Trumpf: 21/05/15 . Die Gegendarstellung müsste verlesen werden. Da gibt es ein riesen Problem, dass sie das falsch im Netz verlesen. Da ist das Datum, Das Datum wird mit Punkt geschrieben, in der Gegendarstellung mit Querstrichen. Das Ding hier ist nicht sendefähig auf Grund des hohen Risikos, weil die erste Sendung der Gegendarstellung möglicherweise noch mal verlesen werden muss, Wir soll ich diese grafische Darstellung erfüllen? Wir haben bei Jauch drei Mal neue Gegendarstellungen erreicht.

Kommentzar RS: Bei BildBlog finden wir dazu Folgendes: Schertz dürfte begeistert gewesen sein und verlinkte sogar stolz auf diesen BildBlog-Beitrag.

Anfang des Jahres berichtete die „Closer“ in ihrer ulkigen Rubrik „Leute heute … und gestern“ folgendermaßen über Günther Jauch.

Das linke Foto zeigt ihn allerdings nicht beim Radio, sondern bei der Moderation einer NDR-Sendung. Jauch wehrte sich gegen die falsche Behauptung und erwirkte eine Gegendarstellung, die die „Closer“ ein paar Wochen später abdrucken musste.

jauch_orig.jpg
Allerdings hat sich das Blatt dabei diesen kleinen Spaß erlaubt.

Jauchs Anwälte gingen auch dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihrem Antrag. Die Richter kritisierten zum Einen die Linien im Hintergrund (weil sie vom Text ablenken und die Lesbarkeit erschweren würden), vor allem aber natürlich den „Hinweis“, der eine „unzulässige Glossierung“ darstelle:

Sie entwertet die Gegendarstellung, indem sie den Antragsteller in einem Aufzug zeigt, der jedenfalls zum Schmunzeln einlädt.

Dem Leser erscheine durch diese Darstellung der Gegendarstellungsanspruch von Jauch „als übertrieben bzw. sogar als lächerlich“.

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Also erschien die Gegendarstellung ein paar Ausgaben später erneut — und zwar so:

Die Linein sind weg. Der Hinweis nicht. Nur das Foto ist kleiner, die Überschrift nicht mehr kursiv und der Text ein bisschen umformuliert. Jauchs Anwälte gingen erneut dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihnen auch diesmal: Der neben der Gegendarstellung abgedruckte Hinweis ist eine unzulässige Glossierung. Sie entwertet die Gegendarstellung […]. Danach wollte die „Closer“ zwar immer noch nicht klein beigeben und legte noch Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein, doch auch dort gaben die Richter Jauch recht:

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Auch der von der Schuldnerin vorgenommene erneute Abdruck der Gegendarstellung war nicht geeignet, den titulierten Anspruch des Gläubigers auf Veröffentlichung der Gegendarstellung zu erfüllen […].

Also musste die „Closer“ die Gegendarstellung ein drittes Mal drucken.

Diesmal hielt sie sich dann auch endlich an die Vorgaben und ließ den Hinweis weg.

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Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Wir müssen damit rechnen, insbesondere mit dem verbleibendem Risiko. Gehe davon aus, dass der Senat keine Empfehlung für das Verlesen des Datum geben wird.

Der Vorsitzende: Wollen Sie (Dr. Neben) dazu was sagen?

Dr. Gerald Neben schaut sich das ganze an.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Datumsangabe, wenn mit einem Punjkt angegeben, ...

Der Vorsitzende diktiert zu Protokoll: Der Antragsteller-Vertreter erklärt, es ist eine übliche Datumsangabe.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Zunächst wurden drei Mal zu Jauch analoge ... genommen.

Der Vorsitzende diktiert zu Protokoll: Der Antragsteller erklärt, welche Art der Datumsangabe, .... ...

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Geht nicht mehr, weil schon tituliert.

NDR-Anwalt Michael Fricke: .... Irreführung ....

Der Vorsitzende: .... Kleiner Zettel

NDR-Anwalt Michael Fricke: Das mit der Irreführung ist offen geblieben. Einladung der Regenbogenpresse. Dann ... Überraschung, Herr Junkersdorf .... . So ist die Gegendarstellung irreführend.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Weil hier ... Sachverhalt ...

Dr. Gerald Neben verlässt den Gerichtssaal, RA Banck bleibt.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Fakt ist, die Zeitschrift „Closer“ hat abgesagt. Gilt für alle Titel, hat der Bauer-Verlag geschrieben. Der Nebenintervent wird der Lüge bezichtigt. Haben Anfrage an Bauer, haben Absage von Bauer. Das hier die Absage on Bauer kam, wird nicht erwähnt. .... Herr ..... hat seine natürliche Person angekündigt.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Hat sich in Kenntnis der Risiken für die zweite Variante entscheiden.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Die Absage von Closer ist unstreitig.

Der Vorsitzende: Wollen Sie zu diesem Punkt was sagen?

Junkersdorf-Anwalt Dr. Manual Banck: Halte unseren Vortrag aufrecht.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Wenn es heißt, wird der Lüge bezichtigt.

Richter Claus Meyer: Lüge ist für uns eine bewusste Unwahrheit. Deswegen muss Herr Jauch nicht gelogen haben. Es kann ein Irrtum gewesen sein.

NDR-Anwalt Michael Fricke: .... bezog sich auf eine Darstellung, die in sich abgeschlossen und richtig war. Als die Plätze der Regenbogenpresse besetzt waren ... .

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Aussage von Jauch, alle haben abgesagt. Die Absage hat es gegeben. Hier kommt es so, dass nicht abgesagt.

Der Vorsitzende: Soll was?

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Habe selten ein Verfahren erlebt, wo so viele Fragen geklärt werden mussten.

NDR-Anwalt Michael Fricke: ... alles, was sich um den Titel dreht ....

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Sehe das genau so.

Der Vorsitzende: Ist klar. Da bearten wir uns mal.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Was schätzen Sie?

Richter Claus Meyer: 10 Minuten, wenn Sie rauchen wollen.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Habe nach dem Studium aufgegeben.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Die Parteien brauchen noch fünf Minuten. Wenn der Senat sich zur Beratung zurückzieht, dann heißt es nicht, dass er zum Ergebnis kommt. Zum Datum. .... Zweite Frage. Irreführung. Wann muss der Antragsteller den Bauer Verlag zur Gegendarstellung zwingen?

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz ungeduldig: Kann ich gleich was sagen.

Der Vorsitzende: Lassen Sie mich. Sie können in der Stellungnahme erwidern. Über die Cherredakteur müssen wir nachdenken. Zur Verhandlung war er Chefredakteur.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz funkt ungeduldig dazwischen : Jetzt ist er es nicht mehr. Wenn verlesen wird, ist er es nicht mehr. Hatte man ... .

Der Vorsitzende: Maßgeblich ist, ... .

NDR-Anwalt Michael Fricke: Hinzu kommt die Betroffenheit.

Richter Claus Meyer: Es heißt, war zu fein, um zu kommen. Da gilt Betroffenheit. Die Yellow-Presse hat abgesagt.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Eine für Closer traurige Medienagentur. ...Closer hat Bauer .... Jauch sagte, die haben abgesagt. Die haben nicht ... Was ist mit Interesse? Es kann nicht sein. Für alle meine Mandanten, die unter Personenschutz stehen , ... .

Richter Claus Meyer: Muss Adresse angeben.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben ist wieder da: Darf ich was virtragen. Macht vielleicht Sinn.

Der Vorsitzende: Werden wir sehen.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Die Adresse ist die Arbeitsstelle des Klägers. Es geht auch die Angabe des Anwalts oder der Agentur. Das sagt BGH 881/05 (?). Adresse der Arbeitsstelle, wenn sie seiner Funktion, ihn zu erreichen, genügt. Herr Junkersdorf hält sich dort auf. Post an den Anwalt, ... . Herr Junkersdorf ist offenen Angriffen ausgesetzt gewesen.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Bestreiten wir.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: In Hannover, Bild ... .

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ist das jetzt zu Protkoll?

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Darf ich aussprechen. ... deswegen haben wir die Arbeitsdressen angegeben. Es gibt beispiele für den Nebeninterventen. Da wir die Agentur angegeben.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Darf ich gucken, was er überreicht hat?

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben:'.... .

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Dann rügen Sie dass

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Ich rüge gar nichts.

Es wird diskutiert.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Wenn das reicht. Wo ich ihn nicht erreiche.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Wird das protokolliert oder nicht? Wenn ja, bestreiten wir das. Es gibt kein Interesse.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: ... aggressive Anwaltschaft, dass Medienhaus ...

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ich erkläre, dass .. .

Der Vorsitzende: Jetzt erkläre ich.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Sie wolle alle in einem Abwasser.... Kenn das mit den Chefredakteuren. Gerichtsvollzieher komm zur Adresse des Verlages. Dann heißt es konnte nicht angetroffen werden. ... Auch ist das nicht die Adresse des Arbeitsgebers.

Diskutieren.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Bei der Druckerei trifft man ihn nicht. Dort immer.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ich wette, der Gerichtsvollzieher trifft ihn dort nicht an.

Der Vorsitzende: J

Der Vorsitzende diktiert: Bei der Adresse handelt es sich um die Adresse des Arbeitstellers.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Arbeitgeber.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Nein, Arbeitsteller.

Der Vorsitzende diktiert: Der Klägervertreter sagt, habe die Arbeitsstelle angegeben, weil der Antragsteller in der Vergangenheit vielmals Anfeindungen ausgesetzt war. Der Antragsgegnervertreter bestreitet mit Nichtwissen. Der Nebeninterventenvertreter bestreitet ebenfalls, dass die ... Bauer GmbH Arbeitgeber des Antragstellers ist.. Beseht die Notwendigjkeit der Glaubhaftmachung?

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Glaube nicht, weil der BGH ... onst ..

Der Vorsitzende: Wir müssen nachdenken. Wir haben uns auch noch nicht abschließend beraten.. Bei der Irreführung sehen wir den Punkt.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Wenn Sie bei der Irreführung noch nicht entscheiden haben, sollten sie sich den Mail-Verkehr ansehen. Im Wissen, es geht nicht mehr um Closer .... Redaktion ... Biete dann Herrn Junkersdorf an.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: ... .

Der Vorsitzende: Wir haben verstanden.

Alle lachen.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Was ist damit, dass er nicht Cherredakteur ist. Herr Neben sagt nichts dazu,

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Heute ist er noch Cherredakteur.

Der Vorsitzende: Der Der Antragsgegnervertreter erklärt, dieser Vortrag steht im Widerspruch zur Erklärung des Verlages, die heute im Netz verbreitet wird.. Er bestreitet das mit Nichtwissen. Auch das muss glaubhaft gemacht werden.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Heute ist er noch Chefredakteur.

Der Vorsitzende: Würde gerne die Meinung des Senats wissen, was die Glaubhaftmachung betrifft.

Der Vorsitzende: Das wissen wir selber nicht.

NDR-Anwalt Michael Fricke: ... .

Der Vorsitzende: Dann nehmen wir das rein. Ich bestreite den Vortrag des Klägervertreters zum Bauer Verlag mit Nichtwissen. Dann beraten wir und nochmals

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Wie lange wird das dauern? 10 Minuten?

Der Vorsitzende: ... 5 Minuten..

Die Richter verlassen den Gerichtssaal. RA Dr. Neben verlässt ebenfalls den Gerichtssaal RA Banck ebenfalls.. Da

Wiedereintritt der Richter nach ca. 3 Minuten. Der Vorsitzende: .Der Senat ist der Auffassung, dass es er keine weiteren Hinweise geben muss. Wir werden alles prüfen. Vortrag haben wir jedenfalls genügend.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Darf ich nachfragen?

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ist Rechtsberatung.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben:.... .?

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: ....

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Es ist im Hamburg üblich. Es ist eine Frage der Glaubhaftmachung. Ob der Senat es für sinnvoll oder erforderlich hält, dass dies glaubhaft gemacht wird.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Im einstweiligen Verfügungsverfahren gilt die Beibringungsmaxime.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Der Senat st .... Arbeitsstelle. Haben auf BGH verwiesen. Wenn man dem BGH folgt, brauche ich nicht glaubhaft zu machen. Die Erfahrung der Kanzlei ist, dass eine Glaubhaftmachung nicht notwendig ist.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Das Gericht ist nicht befugt, ... Es ist von mir und Fricke bestritten worden. Dazu haben Sie ... nicht glaubhaft gemacht.

Der Vorsitzende: Wir haben gesagt, es ist genug vorgetragen worden.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Vortrag ist nicht Glaubhaftmachung.

Der Vorsitzende: Wir überprüfen abschließend.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Dann werde ich unterbrechen.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Dann muss ich zurück nach Berlin.

Richter Claus Meyer: 10 Minuten?

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Ich spute mich.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Würden Sie heute entscheiden?

Der Vorsitzende: No. Wir würden um Erlaubnis bitten, am Donnerstrang um 12:00 verkünden zu dürfen.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Meine Zustimmung haben Sie. Wie ist hier mit der Vollziehung entschieden?

Richter Claus Meyer: Als Antragsgegner können Sie doch gut damit leben, dass nicht richtig vollzogen werden kann. Die überwiegende Auffassung, wenn man in den Kommentar schaut, ... .

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Wenn man das mehrere Monate nicht macht, dann ... .

Der Vorsitzende: Wenn Prof. Dr. Schertz das sagt, dann ... .

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ist mein Co-Herausgeber. Dazu sagen wir nichts. OLG Rostock, OLG Hamburg ... . Die Begründung ist nachvollziehbar.

Kommentar RS: Der Professor meint offenbar seinen Co-Herausgebenr Prof. Dr. Walter seuitz aus Münden, welcher offenbar verantwortlichn war die Autorin Dr. Eva Sprangler, OLG-Richterin in München, welche den Teil IV. Vollziehung der Gegegndarstellungsverfügung" in dem "Handbuch des Persönlichkeitsrechts", herausgeggeben von Prof. Dr. Horst-Peter Götting, Prof. Dr. Christian Schertz und Prof. Dr. Walter Seitz, geschrieben hat.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Wie oft haben wir Gegendarstellungen. So dass man sich in die zweite Instanz retten konnte.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Stern, Nesselhauf. Johansen (Frau Dr.) Habe danach für Gruner+Jahr gestanden. Zweite, dritte Unwahrheit schon im Termin festgestellt. Wurde im Kinosaal verhandelt, 1994. Der Senat hat sich das schon angeschaut im Kinosaal.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben nach Wiedereintritt: Habe die eidesstattliche Versicherung im Original. Darf ich kopieren?

Der Vorsitzende: Wir schicken diese mit dem Protokoll.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Es ist eine selbstverfasste eidesstattliche Versicherung.von Herrn Junkersdorf:

1. Die in der Antragsschrift dem OLG Hamburg angegeben Anschrift ist die meiner Arbeitsstelle.
Habe keine Privatadresse angegeben, weil ich zwei Mal in Hannover Angriffen ausgesetzt war. ... Detekteien fotografierten durch mein Fenster.
3. Am heutigen Tag bin ich Chefredakteur von „Closer“.

Der Vorsitzende: Dann wollen wir jetzt zu den Anträgen kommen. ... Nebenintervent-Vertreter schließt sich dem Antrag des Antragsgegners an. Der Antragstellervertreter beantragt, die Berufung zurückzuweisen. Er beantragt ferner, die Nebenintervention zurückzuweisen.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Zu Schutzanträgen ..

Richter Claus Meyer: Brauchen wir nicht.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Der Streitwert des Berufungsverfahren wird auf

Richter Claus Meyer: 10.000,-

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Wenn ich ... LG-Urteil

Der Vorsitzende: erste Instanz war 10.000,-. Sie (Herr Schertz) haben grandios gekämpft.. Wir wollen, müssen das alles sicken lassen. Verkünden wollen wir am Donnerstag, den 13. November 2014, um 12:00, im Tenor

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:Vielen Dank.

Junkersdorf-Anwalr Dr. Manuel Banck: Vielen Dank

Der Vorsitzende: Wir bedanken uns auch.

13.11.2104, Verkündung, Buske: Es ergeht ein Urteil.

1. Die Berufung des Antragsgegners gegen das Urteil des Landgerichts vom 18.07.2014 wird zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen
3. Der Nebenintervent trägt seine Kosten selbst.
4. Die Nebenintervention wird zugelassen.

[bearbeiten] Kommentar

Ganz stolz dürfte der Professor darauf sein, eine Woche zuvor, die folgende Gegendarstellung gegen die Taz erreicht zu haben. Am 06.11. 2014 im Internet und am 07.11.2014 im Print:

Gegendarstellung_schertz_taz_141107.jpg

Nach unseren Informationen bearbeitete diesen Fall Rechtsanwalt Helge Reich. Kann aber falsch sein. Wir haben diese Information nicht überprüft.

Auch hier machte die Redaktion (taz) im Redaktionsschwanz einen Fehler und musste sich korrigieren:

Korrektur: In einer früheren Fassung haben wir irrtümlich von einer „PartGmbH“ gesprochen. Das war falsch. Die Redaktion.

Der Professor Dr. Christian Schertz schafft es, Print- und Online-Seiten mit seinem Müll bzw. dem Müll seiner Mandanten zuzumüllen.

Alles sehr selbstentlarvend.

In Hamburg macht Buske wohl nicht mehr so richtig mit. Käfer ist da noch etwas unbeholfener.

Auch der Sozius der Kanzlei Schertz Bergmann Dr. Sebastian Gorski hat das am 18.11.2014 zu spüren bekommen. Der Berufung des Bauer Verlages gegen das Käfer-Urteil zu Gunsten von Sarah Connor mit dem Kinobesuch im Ferrari wird wahrscheinlich stattgegeben werden. Az. 7 U 76/13 / 324 O 679/12.

Nicht anders erging es der Rechtsanwältin Dr. Theresa Ahrand, welche an 21.11.2014 eine Klatsche von der VorsRi'in Simone Käfer in der Sache 324 O 409/12 für die Jauchtochter erhielt.

In Berlin hat der brutale Zensurprofessor schon lange weniger Chancen. Das LG Köln ist schwerer zu kalkulieren. Nun dürfte dieser Professor auch wegen Hamburg Kopfschmerzen bekommen und sein Geschäftsmodell überdenken müssen. Wir sind gespannt, wie oft wir seine absurden Zauberkünste in Hamburg genießen werden können.

Vielleicht einigt er sich mit den Medienchefs des Boulevards, der Regenbogenpresse und klagt nicht mehr. Zensur als Geschäft dürfte mit dem Boulevard, der Regenbogenprese verhandelbar sein.

Noch besser wäre es aber, der Professor zieht sich ins Private zurück. Privat ist nicht von gestern. Genug Schaden hat er dem Rechtsstaat schon angerichtet. Es dürfte schlimm mit ihm enden, wenn er nicht rechtzeitig seine ihm gebührende Kurve findet.

So weit soll das Private des Professors nicht gehen. Mit Hitler hat Schertz nichts, auch gar nichts zu tun. Des Professors Private ist bestimmt nicht geährlich. Einfach spannend, was man so alles im Internet zu Privat findet.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Nesselhauf]

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