02.12.2011 - Ein langer Verhandlungstag in der Zensurkammer Hamburg

Aus Buskeismus

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02.12.2011 - Ein intensiver und erfolgreicher Zensurtag mit dreizehn Verhandlungen und drei Verkündungen

Das heutige absurde Theater war ein Genuss. Die armen Richter und die arme Richterin mussten von 9:50 bis 16:30 ohne Kaffeepause, geschweige denn Mittagspause, durchhalten. Trinken waren sie nicht gegangen, auch nicht heimlich.

Tolle Leistung dieser Schauspieler. Meine Hochachtung, und das alles ohne ihrem Chefregisseur.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT


02. Dezember 2011


Heute zensierte der Geschäftsführer der primacall GmbH Herr Frank Weis die Suchmaschine Google - Verhandlungsbericht

[bearbeiten] Was war heute los?

02.12.2011: Die heutige Terminrolle.

Ein langer Tag. Die Pseudoöffentlichkeit saß schon 9:45 vor der verschlossenen Gerichtstür und bereitete die Zettel für die bevorsstehende dreizehn Verhandlungen vor. Auf der Terminrolle der Zensurkammer Hamburg standen wiedermal - im Untrerschied zu allen anderen Kammern des Landgerichts - keine Namen der Richter. Die Namen der Kanzleien bzw. der Anwälte fehlten schon seit über einem halben Jahr. Hamburg ist eben Vorreiter für die Geheimjustiz, allen voran die Zensurkammer des Herrn Buske. Heute fehlte allerdings der Vorsitzende Richer Andreas Buske allerdings schon die zweite Woche. Aus der Verkündungsbemerkung Verkündung "wegen Schulkung" ausgesetzt auif den 16.12.2011 zogen wir den wagen Schluss, der Virsitzende wird geschult oder schult andere.

Auf dem Gang Hektik. Stolz ging an der Pseudoöffentlichkeit die neue Zensorin Richterin Barbara Mittler vorbei. Für ihre 35 Jahre noch sehr jung und nicht verhärmt aussehend. Ein Genuss eben. Kein Bauch, wie beim Vorsitzenden, sportlich und niedlich im Gesicht.

[bearbeiten] Die Verkündung

Richter Dr. Link, 9:52: Heute verkünden wir etwas später. Es sind noch nicht alle da.

9:55: Die Protokollführerin kommt, schließt auf, schließt die Tür von innen wieder zu.

9:57: Die Tür wird aufgeschlossen und offen gelassen. Man darf eintreten.

Am Tisch die stolzen Zensoren: In der Mitte Dr. Asmus Maatsch, rechts daneben Richterin Barbara Mittler, links Richter Dr. Link. Die Protokollführerin bereit am Computer, die Verkündungen auf die Platte zu bringen.

Den Vorsitz führt Richter Dr. Maatsch. Er verkündet zwei Aussetzungasbeschlüsse. In der Sache 324 O 434/10 ein Urteil: Die Klage wird abgewiesen.

Es war die Klage von der KRD Sicherheitstechnik GmbH gegen den Norddetuschen Rundfunk, bei der die Verhandlungen schon im Februar dieses Jahres begannen. Zeugen wurden seinerzeit befragt. Es ging um ein ausgestrahltes Interview und Kritik an den Umgang mit Mitarbeitern bei einer Kündigung. Keine besondere Sensation. Ein gescheiterter Zensurversuch einer Firma, die sich durch die Berichtserstattung in ihrem Geschäft gestört fühlte. Die Zensur sollte helfen. Tat sie aber die4smal nicht.

[bearbeiten] Dreizehn Termine

Die Richter waren heute verlassen von Ihrem Vorsitzenden. Die Pseudeoöffentlichkeit fühlte sich versetzt in einen Kreis von spitzbübischer Richter, die offen reden konnten, trotz des sichtbaren Versuchs, den Lehren Ihres Vorsitzenden zu folgen. Die neue Richterin mit ihrem Mona Lisa Gesicht sprach heute nur einmal. Aber auch Sie hatte etwas spitbübisches an sich.

Als junge, dynamischen, voller Tatendrang erscheinenden Zensoren waren sich die beiden Richter bewusst, dass zeitspartend gearbeitet werden muss. Vergleiche waren angesagt. Das macht den Richtern weniger Arbeit. Von den Politikern und dem Bezirksrevisor kann Dank erwartet werden, erst recht in der Zeit des knappen überschuldeden Haushalts. Das Zensurgeld fließt in die Staatskasse. Die Herrschaftssicherung wird auch von den Zensoren fiskal unterstützt.

Wie läuft dieses Zensurjahr geschäftlich?

2010:

Vor einem Jahr, am 03.12.2010, gab es die folgenden, der Öffentlichkeit bekanntgegebenen Verfahren:

324 O 99/10, 598/10, 464/10, 346/10, 383/10, 429/10, 427/10, 2/10, 202/10

Die Sache mit dem höchsten 2010 verhandelten Aktenzeichen 324 O 605/10 gab es allerdings davor, am 22.10.2010.


2011:

Dieses Jahr wurden am 02.12.2011 die folgenden Sachen verhandelt:

324 O 379/11, 419/11, 200/11, 280/11, 373/11, 545/11, 459/11, 191/11, 499/11, 579/11, 581/11, 569/11, 588/11

Zu 600er Aktenzeichen gab es 2011 noch keine Verhandlung. Was nicht ist, kann noch werden.

Man darf also sagen, 2011 lag im Trend mit der Wirtschaft: ein Minus von ca. 1,6 % gegenüber dem Vorjahr.

[bearbeiten] Die erste Verhandlung Bill und Tom Kaulitz vs. Kai Stuht 324 O 379/11

Absurdes Theater: Wildtiere raus aus dem Zirkus

Corpus Delicti

Der beklagte Fotograf Kai Stuht - heute vertreten vom Anwalt Schwarz - nutzte dieses Foto für seine Werbung. Das gefiel den Zwillingen - im absurden Theater vertreten von der Rechtsanwältin Strehl - nicht. Auf Initiative der Zensurrichter wurde ein Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen. Die Kläger verpflichteten sich von den Kosten des Verfügungsverfahrens 1/3 und der Beklagte 2/3 zu tragen.

Die heutigen Zensoren: Ri. Dr. Asmus Maatsch, Ri. Dr. Link, Riin Barbara Mittler, RAin Strehl, RA Schwarz

Im Internet finden wir:

Tokio Hotel-Stars Bill & Tom Kaulitz wollen: „Wildtiere raus aus dem Zirkus!“

Gerlingen, 23. November 2010 – Die Zwillinge Bill und Tom Kaulitz von Deutschlands international erfolgreichster Rockband Tokio Hotel setzen sich mit einem aufwändigen Fotomotiv gegen den Einsatz von Tieren im Zirkus. „Sklaven der Unterhaltungsindustrie: Wildtiere raus aus dem Zirkus!“ lautet der Slogan, mit dem die Musiker sich nun erstmals an einer PETA-Kampagne beteiligen. In Ketten gelegt und blutverschmiert zeigen sich Bill und Tom in düsterer Umgebung. Das Motiv wird international veröffentlicht: Neben Europa ist es auch in den USA und Asien zu sehen.

„Man muss sich nur mal vorstellen, dass Tiere ihr Leben lang so gehalten werden!“, so Bill. „Zirkus mit Tierdarbietungen muss verboten werden, es gibt genügend spannende Alternativen!“ Die beiden Vegetarier wundern sich über die Bundesregierung: Am 17. Oktober 2003 hat der Bundesrat einstimmig ein klares Signal an die Bundesregierung gesandt und in einer Entschließung für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus (insbesondere Elefanten, Affen und Bären) gestimmt. Die Bundesregierung allerdings rührt sich nicht und lässt Tierquälerei weiterhin zu!

Noch mehr Infos, Verlosung eines von Bill und Tom handsignierten PETA-Shirts, einen Wettbewerb und eine Umfrage finden Kids auf www.PETAkids.de.

Druckfähiges Foto: www.PETAkids.de/tokiohotel / Abdruck nur frei bei Nennung: FOTO: Kai Stuht Making-Of Video: www.peta.de/download/TOKIOHOTEL_MakingOf.zip

Weitere Informationen: www.PETAkids.de/tokiohotel Interviewkontakt: Tierschutzlehrerin Ulrike Müller-Kiefer von PETAkids, Tel. 07156 / 17828-23, UlrikeK@peta.de

05.12.11, Verkündung, Dr. Maatsch: Die einstweilige Verfügung vom 10.08.20911 wird bestätigt. Die Kosten trägt der Antragsgegner

Das war die erste Vorstellung. Das zweite absurde Stück folgte unmittelbar danach.

[bearbeiten] Driff, Ulff vs. Morgenpost Verlag GmbH 324 O 419/11

Die heutigen Zensoren: Ri. Dr. Asmus Maatsch, Ri. Dr. Link, Riin Barbara Mittler, RA Till Dunckel, RA Michael Fricke

Rechtsanwalt Mailänder von der Kanzlei Schwenn & Krüger versuchte für seinen Mandanten, dem „Hells Angels“-Boss Ulff Driff, Vertragsstrafe herauszuschinden. Die Beklagte veröffentlichte zwei Bilder, bei denen der Zensor Mailänder meinte, diese würden von der abgegebenen strafbewerten Unterlassungsverpflichtungeerklärung erfasst werden. 8.000 € sollte die Verztragsstrafe hoch sein. Bei dem einen Bild waren die Richter in der Lage, selbst zu erkennen, dass es sich um das nicht beanstandete Bild handelte. Beim zweiten Bild wurde gestritten. Das kann nur ein Gutachter entscheiden, meinten die Zensurrichter. Der Kanzlei Schwenn & Krüger kam es auf die Kerntheorie an, die auch Bilder aus einer Serie von der UVE mit erfassen sollte. Die Zensur müsste tiefer greifen als es der BGH bis jetzt entschied.

Für Richter Dr. Maatsch wieder Mal ein schöner Fall, die Zensurregeln zu präzisieren. Die Parteien sollen aber sich einigen dürfen. Dem stand der Beklagtenanwalt Michael Fricke nicht abweisend gegenüber. Er darf versuchen, die Zensur seinem Morgenpost-Mandanten schmackhaft zu machen. Zur Unterstützung der Vergleichsbereitschaft drohte die Kammer mit der möglichen Hinzuziehung eines Gutachters.

Die Richter gaben den anwaltlichen Zensoren Zeit, über die Höhe der Vertragsstrafe zu verhandeln. Sollten diese sich nicht einigen, dann wird die Entscheidung am 20.01.2011 um 9:55 im Saal B335 verkündet.

[bearbeiten] University of Haifa vs. Sächsische Zeitung 324 O 200/11, 324 O 280/11

Die heutigen Zensoren: Ri. Dr. Asmus Maatsch, Ri. Dr. Link, Riin Barbara Mittler, RA Mailänder, RA Spyros Aroukatos

In der Verfügungssache 324 O 200/11 wurde eine Richtigstellung verlangt. In der Sache 324 O 280/11 die Unterlassung.

Verhandelt wurde schon am 20.06.2011. Es ging wohl darum, dass Unwahres über die University von Haifa im Internetauftritt der Beklagten geschrieben stand.

Rechtsanwalt Till Dunckel von der Kanzlei Nesselhauf auf der Klägerseite und Rechtsanwalt Spyros Aroukatos auf der Beklagtenseite blieben hart. Ein Vergleich kam nicht zu Stande.

Das Untelassungsverbot dürfte nicht erlassen werden wegen der fehelnden Wiederholungsgefahr. Bei der Richtigstellung wurde über Ort und Darstellung gestritten. Denn auf der Internetseite der Sächsischen Zeitung wandern die Artikeln nach einigen Tagen ins Archiv. Auf der Homepage erscheinen nur die Überschriften. Viel Stoff für die Sophistereien der Anwälte und den Verbrauch an Gehirnschmalz für die ausgeklügelte feinen Entscheidungen der Zensurrichter.

Die Verkündung findet statt am 13.01.2012, 9:55 im Saal B335.

13.01.2012, Richter Dr. Maatsch: In der Sache 324 O 200/11 ergeht eine Urteil. Die Beklagte wird bei Androhung von Ordnungsgeld verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Behauptungen aufzustellen. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Der Streitwert wird auf 25.000 € festgelegt.

In der Sache 324 O 200/11 ergeht ein Aussetzungsbeschluss zur Verkündung auf den 10.02.12, 9:55, Saal B335.

[bearbeiten] BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.V. vs. Axel Springer AG 324 O 459/11

Die heutigen Zensoren: Ri. Dr. Asmus Maatsch, Ri. Dr. Link, Riin Barbara Mittler, RA Johannes Eisenberg, RA Prof. Kai Hegemann

Der Kläger BSW Bundesvereband Solarwirtschaft, vertreten von dem streitbaren Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, gab kund, dass durch die Photovoltaik-Technologie schätzungsweise 133.000 Jobs entstanden sind. In der Springerpresse stand wohl, dass Рукк Hummel zu einem anderen Schluss gekommen ist, die Solarbranche habe nur 80.000 Arbeitsplätze geschaffen.

Die Zensoren müssen nun die politische Frage entscheiden, was heißt das Word "Job". Verboten wurde der Begriff Vollzeitkraft, der im Springerblatt gar nicht genutzt wurde. So was?

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann warf die berechtigte Frage auf: Der druchschnittliche Leser ist eine geheimnisvolle Person. Das sind wir.

Zensurrichter Dr. Maatsch: Immerhin bemühen wir uns.

Zensuranwalt Johannes Eisenberg war heute ausdrücklich ruhig und friedlich: Darf ich ein Gedanken einführen? Dann heißt es ...

Eisenberg schrie nicht, beleidigte nicht.

Die Entscheidung nach diesem Streit um die passende Zensur werden wir hören am Montag, den 05.12.11, um 12:00 im Raum B334.

05.12.11, Verkündung, Dr. Maatsch: Die einstweilige Verfügung vom 14.09.11 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

26.06.12, OLG 7 U 12/12: Die Berufung von Axel Springer AG wird zurückgewiesen.

[bearbeiten] Dieter Bohlen vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 373/11

Die heutigen Zensoren: Ri. Dr. Asmus Maatsch, Ri. Dr. Link, Riin Barbara Mittler, RA Henning Lorenzen, RA Markus Herrmann.

Rechtsanwalt Henning Lorenzen war eingesetzt von der Kanzlei Nesselhauf, um die außergerichtlichen Kosten für seine Kollegen vom Burda-Verlag zu erhalten. 15.000 € standen im Raum bei einer 1,5 Gebühr.

Dieser Faktor (1,5) scheint für die Hamburger Zensurrichter des Landgerichts festzustehen. Sie berufen sich sicher und überzeugt auf Ihre OLG-Richterin Frau Dr. Raben.

10 Fälle lagen an: 1. "Neue Woche" 45/09; 2. "Viel Spaß 3/07; 3. "Neue Woche" 30/10; 4. "Viel Spaß" 31/10; 5. "Viel Spaß" 32/10; 6. "Viel Spaß 34/10; 7. "Neue Woche" 38/10; 8. "Vile Spaß 34/10; 9. "Viel Spaß 49/10; 10. "Viel Spaß" 4/11.

Es wurde etwas zum Inhalt der Verbote, deren Zulässigketi und Sinn diskutiert sowie die 1,5 Gebühr. Die Zensoren auf der Richterseite unterbreiteten einen Vergleichsvorschlag, der mit Widerrufsrecht angenommen wurde:
1. Die Beklagte verpflichtet sich an den Kläger 7.143,59 € zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
3. Den Seiten bleibt es nachgelassen, von diesem Vergleich zurückzutreten, schriftlich anzuzeigen beim Landgericht Hamburg Zivilkammert 24 bis zum 16.12.11.

Im Falle des Widerrufs wird die Entscheidung verkündet am 20.01.12, 9:55, Saal B335.

Richter Dr. Maatsch hatte es fast vergessen, die Anträge ins Protokoll aufzunehmen. Dafür hat er sich entschuldigt: "Vielen Dank für den Hinweis".

Nette Spüche, die in der Verhandlung fielen:

Burda-Anwalt Herrmann: Bohlen vermarktet sein Freizeitverhalten ...

Lindenberg singt: "Hintern Horizont geht's weiter." ...

Ich vertrete die Presse. Diese hat die Aufgabe, das Bewusstsein wach zu halten.


Kommentar RS: Pro Heft weniger als ein Tausender. Kalkulierbar diese Umverteilung der Gewinne von Burda.

20.01.12, Vors. Richterin Simone Käfer: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.075,84 € zu zahlen. Kostenentscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Sihler ... vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 454/11

Die heutigen Zensoren: Ri. Dr. Asmus Maatsch, Ri. Dr. Philip Link, Riin Barbara Mittler, RA Sebastian Graals. Auf der Beklagtenseite, RA Markus Herrmann

Die Tochter von Günther Jauch klagte wegen ihrer Namensnennung. Das nicht das erste Mal. Eine Sache liegt beim OLG. Für Rechtsanwalt Graals von der Kanzlei Schertz Bergmann eine stabile Geldquelle. Für den Anwalt Herrmann vom Burda-Verlag ist das Landgericht nur eine Durchlaufstelle.

Eine Entscheidung wird verkündet am 13.01.2012, 9:55, Saal B335.

13.01.12, Richter Dr. Maatsch: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird bei Meidung von Ordnungsmittel verurteilt, eine Äußerung zu unterlassen. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert wird auf 35.000 € festgelegt.

24.04.12: 7 U 5/12 Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen. Streitwert € 25.000,-

VI ZR 304/12 BGH- Mitteilgung

Die Klägerin ist die Adoptivtochter von Günther J. und seiner Ehefrau Thea S.-J.. Sie trägt den Namen S. Die Beklagte veröffentlichte in der von ihr verlegten Zeitschrift "Viel Spaß" einen Beitrag über die Ehe von G. J., in dem sich der Satz findet "Sie [Thea S.-J.] kümmert sich im heimischen Potsdam um die vier Kinder, die beiden leiblichen Töchter Svenja (21) und Kristin (18) sowie die adoptierten Mädchen Katja (14) und Mascha (10)."
Mascha S. verlangt von der Beklagten, die Veröffentlichung der Behauptung zu unterlassen, sie sei ein Kind von Günther J. Die Abmahnung der Beklagten blieb erfolglos. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das OLG hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Der u.a. für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf freie Berichterstattung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten die Revision zugelassen. Der Fall wirft die Fragen auf, ob die Klägerin durch einen Bericht über die verwandtschaftliche Beziehung und die familiäre Zuordnung zu ihrem Vater Günther J. in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wird und - gegebenenfalls - ob bei einer Wortberichterstattung auf eine Abwägung der betroffenen Grundrechte im Einzelfall verzichtet werden kann, wenn ein Kind von der Berichterstattung betroffen ist.
Verkündungstermin: 6. November 2013
(Verhandlungstermin: 9. Juli 2013)

05.11.2013: Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle
_______________________________________________________________________________________
Nr. 181/2013 vom 05.11.2013
BGH entscheidet über die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Vornamen und Alter des Kindes eines "prominenten" Vaters


Die Klägerin ist die Adoptivtochter von Günther J. und seiner Ehefrau Thea S.-J., sie trägt den Namen S. Anlässlich der Verleihung der Goldenen Kamera an Günther J. veröffentlichte die Beklagte in der von ihr verlegten Zeitschrift "Viel Spaß" einen Beitrag über die Ehe der Eltern. Über die Tätigkeit von Thea S-J. wird u.a. berichtet wie folgt:
"Sie kümmert sich im heimischen Potsdam um die vier Kinder, die beiden leiblichen Töchter Svenja (21) und Kristin (18) sowie die adoptierten Mädchen Katja (14) und Mascha (10)."
Mascha S. verlangt von der Beklagten, die Veröffentlichung, sie sei ein Kind von Günther J., zu unterlassen Die Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg.
Auf die Revision der Beklagten hat der u.a. für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin sei zwar durch die angegriffene Veröffentlichung in dem durch Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen, jedoch müsse sie die Beeinträchtigung hinnehmen. Allerdings verpflichte das Gebot der Rücksichtnahme auf die Persönlichkeit eines betroffenen Kindes die Presse zu besonderer Sorgfalt bei der Abwägung, ob dem Informationsinteresse nicht ohne Namensnennung genügt werden könne. Durch in den Jahren 2006 bis 2008 erschienene Presseberichte über die im Jahr 2000 erfolgte Adoption seien aber Vorname, Alter und Abstammung der Klägerin bereits einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Die Daten seien weiterhin in der Öffentlichkeit präsent und im Internet zugänglich. Das Gewicht des Eingriffs in die Rechtsposition der Klägerin durch die Weiterverbreitung sei dadurch gegenüber einem Ersteingriff maßgeblich verringert. Als Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Rechten der Klägerin und dem zugunsten der Beklagten streitenden Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit müsse unter den gegebenen Umständen das Persönlichkeitsrecht der Klägerin zurückstehen.
Urteil vom 5. November 2013 - VI ZR 304/12
Landgericht Hamburg – Urteil vom 13. Januar 2012 - 324 O 454/11
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg – Urteil vom 24. April 2012 – 7 U 5/12
Karlsruhe, den 5. November 2013
Pressestelle des Bundesgerichtshofs, 76125 Karlsruhe, Telefon (0721) 159-5013, Telefax (0721) 159-5501

[bearbeiten] Frank Weis (Geschäftsführer von primacall vs. Goggle Inc. 324 O 192/11

Die heutigen Zensoren: Ri. Dr. Asmus Maatsch, Ri. Dr. Link, Riin Barbara Mittler, RAin Anja Ciwinski, RAin Dr. Britta Heymann, RA Timo Stellpflug

Verhandlungsbericht

[bearbeiten] Simone Ballack vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 499/11

Die heutigen Zensoren: Ri. Dr. Asmus Maatsch, Ri. Dr. Link, Riin Barbara Mittler, RAin Dr. Stephanie Vendt, RA Markus M. Herrmann

Den Vorsitz führende Richter Dr. Maatsch: Wie wollen wir weiter machen? Soll die Terminsgebühr gegeben werden?

Beklagtenanwalt Herrmann: Ich bin mit neiner einstweilöigen Verfüguhng konfrontiert, bei der die Wiederholungsgefahr und .... en tfallen. Deswegen haben wir Widerspruch eingelegt.

Richter Dr. Maatsch: ...

Beklagtenanwalt Herrmann: Totalvberbot geht nicht.

Richter Dr. Maatsch: Da müssen wir doch ... Es ist ein Teilwiderspruch eigelegt, wenn ich das richtig wiedergebe, für das, was Sie [Frau Vendt]für erlediogt erklärt haben. Die Rechtsfolgen sind klar. Es muss eine Festelljngsklage erfolgen. War es zulässig und begründet? Rechtshängigkeit, Anhängigkeit, Zeitpunkt. Wir müssen das aufklären. Ansonsten geht dsas zu Lasten der Antragstellering.

Beklagtenanwalt Herrmann: Ich hätte damals natürlich für erledigt erklärt. Wiederholungasgefahr und ... . Zum Zeitpuinkt des Ereignisses war die einstweilige Verfügung noch nicht ergangen. Nun ist diese verbindlich erlassen worden. Wir wissen n ixcht, warum.

Richter Dr. Maatsch: Den Schriftsatz finden wir wirklich nicht. Amtsprüfungs... .

Beklagtenanwalt Herrmann: Kann der Verfügung nicht zustimmen. Die Verfdügung hat Kosten verursacht.

Richter Dr. Maatsch: Hatten Sie vorher die Unterlassngsverpflichtungserjklärung abgegeben?

Richter Dr. Link: ....

Beklagtenanwalt Herrmann: Die Verfahrensgebühren wären dann bei der Antragsgenerin.

Richter Dr. Link: Wir haben heute eine harten Tag. Wir sind etwas [gestresst].

Beklagtenanwalt Herrmann: Sie [Frau Vendt] hatten viuer Wochen Zeit, den Antrag zurückzunehmen.

Ballackanwältin Dr. Stephanie Vendt: Denke nicht an die Kosten. Es entfällt die Wiederholungsgewfahr.

Richter Dr. Maatsch: Ist die Verfügung aus der WQelt, entstehen Kosten. Es kann ein SAmtshaftungsvefrfahren newingeleitet werden. Ist aber nicht in diesem Verfahren zu klären.

Beklagtenanwalt Herrmann: Der Schriftsatz ist eingegangen.

Richter Dr. Link: Lag uns nicht vor.

Beklagtenanwalt Herrmann: Sie erlassen die Verfdügung ... Hioer ist verfügt worden, was hätte nicht verffügt werden sollen. Sie hätten ... Sie [Frau Vendt] hätten nicxht zustellen sollen.

Ballackanwältin Dr. Stephanie Vendt: Sie hätten zum Telefonhörewr greif en können.

Beklagtenanwalt Herrmann: Jwetzt geht es auf ein Makl telefonisch.

Richter Dr. Link: ... .

Beklagtenanwalt Herrmann: Gut. Dann schließe ich mich an und beantrage, die Kosten der Antragstellerin ausfzuerlegen. Wenn sie gegen mich entscheiden, dann muss ich mit Richterprüfung ... befassen und kann ...

Richter Dr. Maatsch diktiert: Der Antragsgegener schließt sich der Erledigngserklärung an.

Beklagtenanwalt Herrmann: Muss doch bei Ihnen sein. Habe ... geschrieben.

Richter Dr. Link: Ja, aber fehlt. Ist rausgeschickt. Es gibt aber keine richterliche Verfügung. Irgendetwas ist merkwürdig gelaufen in dieser Sache.

Beklagtenanwalt Herrmann: Dann stellen Sie wechselseitig Anträge. Der Beschluss soll den Parteien schriftlich zugesandt werden.

[bearbeiten] Stefan Mross vs. Burdaverlag

Die heutigen Zensoren: Ri. Dr. Asmus Maatsch, Ri. Dr. Link, Riin Barbara Mittler, RA Johannes Eisenberg, RA Markus Herrmann

Gleich drei Verhandlungen:

  • Simone Schmidt vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH - 324 O 579/11
  • Simone Schmnidt vs. Burda Senator Verklag GmbH - 324 O 581/11
  • SAtrefan Mros vs. Burda Senator Verklag GmbH - 324 O 568/11

Verhandlungsbericht

[bearbeiten] Michael Weidmann vs. Dietrich Hünerbein 324 O 588/11

Die heutigen Zensoren: Ri. Dr. Asmus Maatsch, Ri. Dr. Link, Riin Barbara Mittler, RAin Dr. Stephanie Vendt, RA Nabert

Verhandlungsbericht

Einfaches Bestreiten genuegt zur Aufhebung einer Verfügung.

[bearbeiten] Heute herausgehörten Leitsätze

Richter Dr. Link: Das OLG hat eine Gebühr von 1,5 festgelegt. Da haben wir keinen Ermessungsspielraum mehr.

Richter Dr. Maatsch: Wir finden nicht richtig, was das OLG Köln gemacht hat, das Verbot so eng zu sehen auf die konkrete URL.

Richter Dr. Maatsch: Einfaches Bestreiten genügt zur Aufhebung einer Verfügung.

[bearbeiten] Richtersprüche Heute

Richter Dr. Maatsch:

  • Wir meinten das ist mal Privatsphäre, die man mal schützen düfte
  • Jetzt wollte ich mal das Tempo erhöhen, das war mal wieder falsch
  • Die Reflexargumentation: Zwingender Reflex
  • Das Gutgehen kann auch mal zu Ende sein
  • Muss man nicht den Zeitsrahl zu Gute halten?
  • Auch wieder ein schöner Fall
  • Wir haben intesiv gesucht nach BGH-Urteilen zu Bildserie
  • Beim Erlass der Verfügung hatten wir kein großes Problembewusstsein

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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